Geschäftsführer bei kleiner Firma

Hallo!

Weil Ihr mir hier bislang so toll weitergeholfen habt, quäle ich Euch mit weiteren Fragen. Selber schuld! *zwinker*

Nehmen wir mal an, eine neu zu gründende GmbH wird erstmal einen sehr überschaubaren Geschäftsumfang haben. Die Businessplanung sieht einen Jahresumsatz von sagen wir 50 TE vor. Nun braucht eine GmbH ja zwingend einen Geschäftsführer. In unserem Fall soll es ein angestellter Geschäftsführer sein, der dann auch sozialversichert wird. Nun kann logischerweise da kein ‚übliches‘ Geschäftsführergehalt bei heraus kommen. Nehmen wir weiter an, der Geschäftsführer ist ohnehin erwerbsgemindert und das passt auch ganz gut, weil der Arbeitsaufwand des Geschäftsführers der GmbH sich auch sehr in Grenzen hält.

Kann man diesem Geschäftsführer ein ‚Geschäftsführergehalt‘ von sagen wir 500 Euro / Monat zahlen oder gibt es da Schwierigkeiten mit den Sozialversicherungen etc? Kann dieser Geschäftsführer damit weiter gesetzlich kranken- und rentenversichert sein? Ich bin da etwas verunsichert, weil ich eine wenig fundierte Information bekommen habe, dass ein Geschäftsführer ‚immer‘ privatversicherungsgedöns wäre.

Viele Grüße,
Swantje

Hallo,

solange Du Dich als Unternehmer nicht selbst zum Geschäftsführer erklärst, geht alles wie gewohnt sozialrechtlich über die Bühne (Krankenversicherung, usw.). Du kannst irgendjemanden als „angestellten Geschäftsführer“ deklarieren und bezahlst (lt. Buchhaltung) das bei Euch übliche Mindestgehalt. Ca. € 250,- bis 300,-pro Monat (Angestellter ist geringfügig beschäftigt). Über den genauen Betrag musst du Dich noch informieren.

Liebe Grüsse, Michi

Hallo,

bei einem Gehalt von über 400 € besteht Sozialversicherungspflicht.
Bis 400 € sind es Minijobs und man ist nicht gesetzlich z. B. krankenversichert.
Wenn es sich bei der Person um einen Fremd-Geschäftsführer handelt, der weisungsgebunden arbeitet und nicht an der GmbH beteiligt ist, ist er nicht sozialversicherungsfrei.

Gruß
Silverlady

Hallo!

Danke an Euch beide. Genau das wollte ich wissen. Und hatte es ja eher umgekehrt befürchtet, nämlich dass er dann nur ‚freiwilliges Mitglied‘ werden kann und dann die Kosten entsprechend hoch sind.

Viele Grüße,
Swantje

solange Du Dich als Unternehmer nicht selbst zum
Geschäftsführer erklärst,

Der Satz ist irgendwie seltsam. Die GmbH soll sich also selbst zum Geschäftsführer erklären oder wie?

geht alles wie gewohnt
sozialrechtlich über die Bühne (Krankenversicherung, usw.). Du
kannst irgendjemanden als „angestellten Geschäftsführer“
deklarieren

Deklarieren, wieder so ein seltsamer Ausdruck. Das hört sich an als sei derjenige offiziell etwas was er inoffiziell gar nicht ist. Aber wenn er Geschäftsführer ist ist er nun mal Geschäftsführer. Da muss nichts deklariert werden.

und bezahlst (lt. Buchhaltung)

Man bezahlt laut Vertrag und nicht laut Buchhaltung…

das bei Euch
übliche Mindestgehalt. Ca. € 250,- bis 300,-pro Monat
(Angestellter ist geringfügig beschäftigt).

Dann ist der Geschäftsführer geringfügig beschäftigt und nicht sozialversicherungspflichtig. Genau das sollte doch laut Fragestellung nicht sein?