Geschäftsführer beim Amtsgericht ohne Wissen des betr. GF abberufen

Guten Tag,

ein Freund wurde vom AG gekündigt und war als GF beschäftigt (keine Probezeit etc.). Nun wurde er ordentlich gekündigt und freigestellt.
Nach nur 4 Tagen wurde er beim Amtsgericht als GF abberufen - ohne das man ihm dies mitgeteilt hat, obwohl er ja eigentlich noch als GF angestellt ist - bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Ist dies eigentlich zulässig?
Für eure Antworten schon mal DANKE im Voraus.

Hallo,

das ist nicht nur zulässig, sondern auch aus Sicht der Gesellschafter und des Unternehmens absolut notwendig. Schließlich genießt das Handelsregister öffentlichen Glauben, d.h. jeder, der mit dem Geschäftsführer nach dessen Kündigung noch Geschäfte abschließt, kann sich auf die Wirksamkeit berufen, auch wenn der gekündigte Geschäftsführer mißbräuchlich handelte und dem Unternehmen auf seine alten Tage noch ein bißchen Schaden zufügen wollte.

Die förmliche Abberufung des GF hat ja auch für ihn keine negativen Konsequenzen. Er ist freigestellt und wird bis zum Vertragsende bezahlt.

Gruß
C.

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BTW: Es ist insoweit für den Betroffenen sogar positiv möglichst früh aus dem HR zu kommen, weil er ab dann auch aus der Haftung für alles raus ist, was danach im Unternehmen passiert, und bei dem man ggf. auf den GF durchgreifen könnte. Daher sind Arbeitsrechter immer ganz schnell dabei die Löschung aus dem HR zu fordern, wenn bei einer solchen Situation klar ist/wird, dass es kein zurück geben wird.

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Danke für die schnelle Antwort.