Hallo,
mal angenommen Unternehmer R. betreibt ein Einzelhandel in Form eines Einzelunternehmens. Nun möchte R. eine KG gründen (warum auch immer).
Um aber die Haftung zu beschränken beschließt er sich eine GmbH & Co. KG zu gründen (Umwandlung etc.)
Hierzu errichtet R. eine GmbH als Ein-Mann-GmbH mit allem was zu einer GmbH gerhört (Vertrag, Eintrag, Stammkapital).
Gleichzeitig ist R. nun Geschäftsführender-Gesellschafter der GmbH und gleichzeitig auch Geschäftsführer der KG. Herr R. ist außerdem gem. Gesellschafter-Vertrag als Teilhafter an der KG beteiligt.
Für seine Dienste erhält R. ein Geschäftsführer-Gehalt, welches von der GmbH ausgezahlt wird. Die KG entrichtet (als Aufwand bei der KG gebucht) eine Geschäftsführer-Entschädigung an die GmbH.
Frage 1:
Wäre es nun möglich, dass Herr R. als Organ der GmbH (KG) mit sich selbst einen Arbeitsvertrag schließt um so Einkünfte aus Nichtselbständiger Arbeit zu erziehlen, mit allem was dazu gehört (KV, AV, RV, PV, LSt, KSt.) ?
Frage 2:
Wenn 1 nicht möglich, wie ist dann das monatliche Entgelt, was die GmbH dem Geschäftsführer zahlt, steuerlich zu bewerten?
Frage 3:
Was für Einkünfte hat R. steuerlich?
- Einkünfte aus Kapitalertrag (Gewinnausschüttung der GmbH)
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Gewinnanteil als Teilhafter der KG)
-> Was ist das Geschäftsführer-Gehalt?
Für alle Antworten schon jetzt recht herzlichen Dank
Gruß
Daniel