Geschäftsführer-Gehalt bei einer Gmbh & Co. KG

Hallo,

mal angenommen Unternehmer R. betreibt ein Einzelhandel in Form eines Einzelunternehmens. Nun möchte R. eine KG gründen (warum auch immer).
Um aber die Haftung zu beschränken beschließt er sich eine GmbH & Co. KG zu gründen (Umwandlung etc.)

Hierzu errichtet R. eine GmbH als Ein-Mann-GmbH mit allem was zu einer GmbH gerhört (Vertrag, Eintrag, Stammkapital).

Gleichzeitig ist R. nun Geschäftsführender-Gesellschafter der GmbH und gleichzeitig auch Geschäftsführer der KG. Herr R. ist außerdem gem. Gesellschafter-Vertrag als Teilhafter an der KG beteiligt.

Für seine Dienste erhält R. ein Geschäftsführer-Gehalt, welches von der GmbH ausgezahlt wird. Die KG entrichtet (als Aufwand bei der KG gebucht) eine Geschäftsführer-Entschädigung an die GmbH.

Frage 1:

Wäre es nun möglich, dass Herr R. als Organ der GmbH (KG) mit sich selbst einen Arbeitsvertrag schließt um so Einkünfte aus Nichtselbständiger Arbeit zu erziehlen, mit allem was dazu gehört (KV, AV, RV, PV, LSt, KSt.) ?

Frage 2:

Wenn 1 nicht möglich, wie ist dann das monatliche Entgelt, was die GmbH dem Geschäftsführer zahlt, steuerlich zu bewerten?

Frage 3:

Was für Einkünfte hat R. steuerlich?

  • Einkünfte aus Kapitalertrag (Gewinnausschüttung der GmbH)
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Gewinnanteil als Teilhafter der KG)

-> Was ist das Geschäftsführer-Gehalt?

Für alle Antworten schon jetzt recht herzlichen Dank

Gruß
Daniel

Für alle Antworten schon jetzt recht herzlichen Dank

Nachdem die Ein-Mann-GmbH & Co KG steuerlich so ziemlich das schwierigste Konstrukt ist, das man wählen kann, sollte der Herr R sich schleunigst um einen StB bemühen, den er mit der Wahrung seiner steuerlichen Pflichten beauftragt.

Hallo,

Frage 1:

Wäre es nun möglich, dass Herr R. als Organ der GmbH (KG) mit
sich selbst einen Arbeitsvertrag schließt um so Einkünfte aus
Nichtselbständiger Arbeit zu erziehlen, mit allem was dazu
gehört (KV, AV, RV, PV, LSt, KSt.) ?

Arbeitsvertrag ja, alles was dazu gehört nein. KV, RV, PV geht, LSt, KSt muss er, AV geht nicht.

Aber Achtung: im Gesellschaftervertrag muss es dem Geschäftsführer erlaubt sein, Verträge mit sich selbst abzuschließen.

Frage 2:

Wenn 1 nicht möglich, wie ist dann das monatliche Entgelt, was
die GmbH dem Geschäftsführer zahlt, steuerlich zu bewerten?

Das Finanzamt hält immer die Hand auf, die sind da völlig schmerzbefreit. Steuerabzug vom Lohn, wird dann mit der Einkommensteuererklärung berücksichtigt.

Frage 3:

Was für Einkünfte hat R. steuerlich?

  • Einkünfte aus Kapitalertrag (Gewinnausschüttung der GmbH)
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Gewinnanteil als Teilhafter
    der KG)

-> Was ist das Geschäftsführer-Gehalt?

Das ist Lohn/ Gehalt. Schreibst Du auf Anlage N bei der Einkommensteuererklärung. Ist im Endeffekt auch (fast) egal, weil bei der Höhe der Besteuerung ja alle Einkunftsarten zusammenkommen.

Zu Details frag den Steuerberater. Das Steuerberaterhonorar ist bei so etwas gut investiertes Geld.

Gruß, Bernd

Hallo!

EineGmbH & Co. KG ist steuerlich ziemlich kompliziert und für den Laien nicht nachvollziehbar.

Frage 1:

Wäre es nun möglich, dass Herr R. als Organ der GmbH (KG) mit
sich selbst einen Arbeitsvertrag schließt um so Einkünfte aus
Nichtselbständiger Arbeit zu erziehlen, mit allem was dazu
gehört (KV, AV, RV, PV, LSt, KSt.) ?

Den Arbeitsvertrag muss er sogar abschließen. Aber:

zivilrechtlich erhält er normales Gehalt

steuerlich sind es Einkünfte aus der KG (Stichwort Sonderbetriebsvermögen) also Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Sozialversicherungsrechtlich ist der Gesellschafter selbständig, also sind keine (Arbeitnehmer-)Beiträge abzuführen, selbst wenn er das wollte.

Frage 2:

Wenn 1 nicht möglich, wie ist dann das monatliche Entgelt, was
die GmbH dem Geschäftsführer zahlt, steuerlich zu bewerten?

Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Stichwort Sondebetriebsvermögen)

Frage 3:

Was für Einkünfte hat R. steuerlich?

  • Einkünfte aus Kapitalertrag (Gewinnausschüttung der GmbH)
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Gewinnanteil als Teilhafter
    der KG)

Die Gewinnausschüttung wird über die Sonderbetriebsvermögens-Eigenschaft auch zu Einkünften aus Gewerbebetrieb.

-> Was ist das Geschäftsführer-Gehalt?

Wie oben

Alle Einkünfte aus der KG und der GmbH werden steuerlich zu Einkünften aus Gewerbebetrieb.

Gruß

Jörg