Geschäftsführer, Ges.m.b.H., österr. Recht

Hallo zusammen,

muss ein österreichisches Unternehmen (Ges.m.b.H.) einen österr. Geschäftsführer haben oder ist es ausreichend, wenn ein nichtösterr. EU-Bürger eingetragen ist?

Danke,
Herbert

PS: Wie sucht man nach Antworten zu solchen Fragen? Hab dazu nichts gefunden.

Hallo,
im EG-Vertrag sind alle Grundfreiheiten geregelt, die gewährleisten sollen, daß den EU-Bürgern in Mitgliedsstaaten keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen sollen, grob gesagt: jeder EU-Bürger ist zu behandeln, wie ein Einheimischer.
(s.u. Artt. 48 ff EG-Vertrag)
Somit dürfte es kein Problem sein einen Eu-Bürger als Geschäftsführer einer GmbH eintragen zu lassen.
Hierzu: http://www.eu-vorteile.de/auslgmbh.htm

Viel Glück
Harry

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]