muss ein österreichisches Unternehmen (Ges.m.b.H.) einen österr. Geschäftsführer haben oder ist es ausreichend, wenn ein nichtösterr. EU-Bürger eingetragen ist?
Danke,
Herbert
PS: Wie sucht man nach Antworten zu solchen Fragen? Hab dazu nichts gefunden.
Hallo,
im EG-Vertrag sind alle Grundfreiheiten geregelt, die gewährleisten sollen, daß den EU-Bürgern in Mitgliedsstaaten keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen sollen, grob gesagt: jeder EU-Bürger ist zu behandeln, wie ein Einheimischer.
(s.u. Artt. 48 ff EG-Vertrag)
Somit dürfte es kein Problem sein einen Eu-Bürger als Geschäftsführer einer GmbH eintragen zu lassen.
Hierzu: http://www.eu-vorteile.de/auslgmbh.htm
Viel Glück
Harry
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