Geschäftsführer Geschäftsführung

Hallo,

wenn jemand sich als Geschäftsführer einer Firma ausgibt (nicht Geschäftsführung/ Geschäftsleitung etc - die Begriffe sind frei „hndelbar“) und hier rechtsverbindliche Geschäftsvorfälle auslöst und diese Firma gar nicht existiert, sondern es sich um eine Privatperson handelt, wie ist die Haftungslage?

Was ist Voraussetzung um sich offiziell Geschäftsführer zu nennen und was sind die rechtlichen Konsequenzen, wenn er dies mißbräuchlich tut?

Danke für Euro Antworten.

Henry

hallo,

z.b. der geschäftsführer einer gmbh wird in der gesellschafterversammlung bestellt und im handelsregister eingetragen. - er ist gesetzlicher vertreter einer juristischen person, die ohne einen solchen nicht handeln könnte.

das phänomen, sich geschäfsführer und das geführte eine firma zu nennen, tritt gerne bei kaufmännischen anfängern auf, die gerade ein gewerbe angemeldet haben. der spass hat nach der ersten kostenpflichtigen abmahnung ein ende.

wenn der „geschäftsführer“ für rechnung einer nicht existierenden „firma“ zu handeln vorgibt, ist er vertragspartner und will persönlich haften.

lg dev

Hallo Devroy

erst einmal danke für Deine schnelle und präziese Auskunft. Wer kann abmahnen und wie müßte das aussehen?

Wenn demjenige, der auf den GeschäftsfühRER und damit verbundene Geschäftsvorgänge vertraut hat und erhebliche Schäden entstanden sind bzw. Verträge einfach nicht eingehalten werden (kalk. Schäden), wer haftet dann?? Auch die Privatperson, die vorgegeben hat GF zu sein???

LG

Henry

Hallo,

Wenn demjenige, der auf den GeschäftsfühRER und damit
verbundene Geschäftsvorgänge vertraut hat und erhebliche
Schäden entstanden sind bzw. Verträge einfach nicht
eingehalten werden (kalk. Schäden), wer haftet dann?? Auch die
Privatperson, die vorgegeben hat GF zu sein???

ja sicher. Wer denn sonst?

Gruß

S.J.