Hallo Wirtschaftswissende
Aus aktuellem Anlass hätte ich ein paar Fragen und hoffe Ihr könnt mit weiterhelfen
Für welche Fehler hält eigentlich der Geschäftsführer seinen Kopf hin? Nur für eigene Fehler? Oder auch für die Verfehlungen von Mitarbeitern dieser Firma? Ist es statthaft, eine beliebige Person als Geschäftsführer einzusetzen, welche als wirklich einzigen Arbeitsaufwand für diese Firma, nur die Leistung von Unterschriften im Namen der Firma und Verhandlungsführung mit Kreditinstituten hätte?
Dank und Gruss
irgendwie…
Hallo,
die GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft, wobei der persönlich haftende Gesellschafter eine GmbH ist. Von der Rechtsform her haftet in diesem Rechtskonstrukt kein Mensch aus Fleisch und Blut persönlich. Diese letztlich beschränkte Haftung (beschränkt auf das in der haftenden GmbH vorhandene Kapital) kann und wird i. d. R. bei Kreditverträgen mit Banken ausgehebelt. Bei Banken gibts ohne persönliche Bürgschaft nichts, es sei denn, die Beträge sind groß genug.
Darüber hinaus ist ein Geschäftsführer für alle Vorgänge in dem Unternehmen, für das er die Geschäfte führt, verantwortlich. Wenn also der Mitarbeiter einer Kfz-Werkstatt bei der Bremsenreparatur schlampig arbeitet und es kommt zu einem Unfall, ist zunächst der Geschäftsführer dran, denn er hätte z. B. für Kontrollmaßnahmen sorgen müssen, die solchen Vorfällen vorbeugen.
Man kann nur vor einem Dasein als Aushängeschild und Unterschriftsgeber warnen, wenn man nicht gleichzeitig und tatsächlich Einfluß auf das Betriebsgeschehen hat.
Gruß
Wolfgang
Danke für die rasche Aufklärung!
Präzisierung: Die Fragen bezogen sich auf die Position des Geschäftsführer der GmbH ( als Teil des Konstruktes GmbH & CoKG ). Die GmbH verwaltet nur die KG.
sehen dann die Risiken anders aus? Bisher ging ich davon aus dass der Geschäftsführer der GmbH mit seinem Privatvermögen haftbar zu machen ist im Falle grober Fahrlässigkeit.
Die Fragen bezogen sich auf die Position des
Geschäftsführer der GmbH ( als Teil des Konstruktes GmbH &
CoKG ). Die GmbH verwaltet nur die KG.
sehen dann die Risiken anders aus? Bisher ging ich davon aus
dass der Geschäftsführer der GmbH mit seinem Privatvermögen
haftbar zu machen ist im Falle grober Fahrlässigkeit.
Nochmal Hallo,
bei grober Fahrlässigkeit spielt die Rechtsform der Firma keine Rolle. Wer grob fahrlässig handelt, steht dafür persönlich ein. Wenn ein Mitarbeiter grob fahrlässig handelt, stehen der Mitarbeiter, aber auch der Geschäftsführer in der Verantwortung. Mindestens muß er eine Antwort auf die Frage haben, wie er seine Kontrollfunktion wahrgenommen hat. Um konkreter zu werden, muß man den Vorfall kennen.
Gruß
Wolfgang
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