Hallo,
mal angenommen der Geschäftsführer einer GmbH kündigt fristlos und hinterlässt katastrophale Zustände.
Z.B. unbezahlte Sozialversicherungen, laufende Gerichtsverfahren, etc.
Sind die Gesellschafter in diesem Fall voll haftbar oder haftet hierfür noch der ursprüngliche Geschäftsführer?
LG