Geschäftsführer wechsel

Hallo,

ich 2-3 Fragen zum Wechsel eines Geschäftsführers in einer GmbH.

wenn auf der Gesellschafterversammlung ein neuer Geschäftsführer bestellt und der alte entlassen wird, wird dieses Protokoll ja von einem Notar beglaubigt und geht ans Amtsgericht zur Eintragung ins HRB.

  1. Ab wann ist der „Neue“ offiziell Geschäftsführer? Ab Beglaubigung oder ab HRB Eintrag?
  2. Gibt es eine Möglichkeit, dass der „Neue“ ad hoc z.B. zum kommissarischen Geschäftsführer ernannt wird?
  3. Zusammen mit der Eintragung des neuen Geschäftsführers soll der Standort der GmbH verlegt werden. Kann einer aus Erfahrung ungefähr schätzen wie lange der Prozess Verlegung + neuer Geschäftsführer dauert (schon klar, im Detail vom jeweiligen Amtsgericht abhängig, also nur einen groben Erfahrungswert)?

Danke & Gruß
FalkoZ

Hallo,

wenn auf der Gesellschafterversammlung ein neuer
Geschäftsführer bestellt und der alte entlassen wird, wird
dieses Protokoll ja von einem Notar beglaubigt und geht ans
Amtsgericht zur Eintragung ins HRB.

  1. Ab wann ist der „Neue“ offiziell Geschäftsführer? Ab
    Beglaubigung oder ab HRB Eintrag?

ab HR-Eintragung schon mal nicht, was sich aus § 38 GmbHG ergibt. Wie genau ein Geschäftsführer bestellt wird, regeln die Gesellschafter (vgl. § 46 Nr. 5 GmbHG bzw. § 6 Abs. 3 GmbHG). Im übrigen ist die Beglaubigung eine Beurkundung und die ist - nach dem Gesetz - nur bei Beschlüssen erforderlich, die zu einer Änderung des Gesellschaftsvertrages führen (§ 54 GmbHG).

  1. Gibt es eine Möglichkeit, dass der „Neue“ ad hoc z.B. zum
    kommissarischen Geschäftsführer ernannt wird?

M.E. ist er mit Ablauf der Versammlung direkt voll funktionsfähiger Geschäftsführer.

Gruß
Christian