Geschäftsführer- & zusätzliches Arbeitnehmergehalt

mal angenommen man bekommt ein Angebot eine Diskothek als Geschäftsführer (Freitag & Samstag) zu übernehmen. Dazu möchte man aber noch einen normalen Vollzeitjob (Montag bis Freitag) ausführen.

Wie sieht das steuerrechtlich aus?
Wie werden die beiden Gehälter versteuert?
Was muss man beachten?

mal angenommen, man bekommt ein Angebot, eine Diskothek als
Geschäftsführer (Freitag & Samstag) zu übernehmen.

Das wäre schön.

Dazu möchte man aber noch einen normalen Vollzeitjob (Montag bis Freitag)
ausführen.

Das ist lobenswert.

Wie sieht das steuerrechtlich aus?

Eindeutig. Ein Angestelltenverhältnis ist mit Lohnsteuerklasse 1 bis 5, das zweite und jedes weitere mit Lohnsteuerklasse 6 zu versteuern.

Wie werden die beiden Gehälter versteuert?

Wie bereits erwähnt.

Was muß man beachten?

Zum Beispiel, daß beide Arbeitgeber dem Ausüben des jeweils anderen Arbeitsverhältnisses zustimmen.

der 2. Job mit Steuerklasse 6

Das sind beides Arbeitnehmerjobs, einer der Jobs mus zunächst mit Klasse 6 versteuert werden, aber hinterher kommts aufs gleiche raus.