Geschäftsführergehalt ohne Auszahlung - Steuer

Angenommen eine Unternehmergesellschaft hat einen Geschäftsführer-Gesellschafter. Das Unternehmen läuft nicht besonders gut, sodass kein Geschäftführergehalt ausgezahlt werden kann. In dieser Situation ergeben sich doch sicher ein paar Fragen:

  1. Ist es trotzdem sinnvoll, einen Geschäftsführer-Vertrag zu schließen mit Gehaltsangabe, um bei späteren Gewinnen den Verlustvortrag nutzen zu können?
  2. Muss die UG auf nicht ausgezahlten Lohn Lohnsteuer abführen?
  3. Muss dieser Vertrag mit einem Angestelltenvertrag mit Sozialabgaben (Krankenkasse, Rente, Arbeitslosigkeit etc.) verbunden sein?

Freue mich über Antworten.

  1. Ist es trotzdem sinnvoll, einen Geschäftsführer-Vertrag zu
    schließen mit Gehaltsangabe, um bei späteren Gewinnen den
    Verlustvortrag nutzen zu können?

Der Verlustvortrag der UG (juristische Person > Körperschaftsteuer) kann nicht mit der ESt einer natürlichen Person verrechnet werden.

  1. Muss die UG auf nicht ausgezahlten Lohn Lohnsteuer
    abführen?

Die Frage kann nicht ernst gemeint sein.

  1. Muss dieser Vertrag mit einem Angestelltenvertrag mit
    Sozialabgaben (Krankenkasse, Rente, Arbeitslosigkeit etc.)
    verbunden sein?

Mir scheint, hier wurde bei völligem Unwissen eine UG gegründet, da sollte man sich doch über die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen dringendst an einen Steuerberater wenden.
Sonst geht der Schuss nach hinten los, versprochen.

  1. Ist es trotzdem sinnvoll, einen Geschäftsführer-Vertrag zu
    schließen mit Gehaltsangabe, um bei späteren Gewinnen den
    Verlustvortrag nutzen zu können?

Der Verlustvortrag der UG (juristische Person >
Körperschaftsteuer) kann nicht mit der ESt einer natürlichen
Person verrechnet werden.

Ergänzung: Er kann aber natürlich mit den späteren Gewinnen der UG verrechnet werden.

Und: Wenn das Gehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers zu hoch / nicht angemessen ist (z. B. nach Fremdvergleich), dann ergibt sich eine verdeckte Gewinnausschüttung. So kann die UG z. B. Verlust haben und muß dennoch KSt abführen.

  1. Muß die UG auf nicht ausgezahlten Lohn Lohnsteuer
    abführen?

Die Frage kann nicht ernst gemeint sein.

Die Ernsthaftigkeit der Frage stelle ich auch in Frage.

  1. Muß dieser Vertrag mit einem Angestelltenvertrag mit
    Sozialabgaben (Krankenkasse, Rente, Arbeitslosigkeit etc.)
    verbunden sein?

Mir scheint, hier wurde bei völligem Unwissen eine UG
gegründet, da sollte man sich doch über die steuer- und
sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen dringendst an
einen Steuerberater wenden.
Sonst geht der Schuß nach hinten los, versprochen.

*grins*

Mit freundlichen Grüßen

Ronald