Angenommen eine Unternehmergesellschaft hat einen Geschäftsführer-Gesellschafter. Das Unternehmen läuft nicht besonders gut, sodass kein Geschäftführergehalt ausgezahlt werden kann. In dieser Situation ergeben sich doch sicher ein paar Fragen:
- Ist es trotzdem sinnvoll, einen Geschäftsführer-Vertrag zu schließen mit Gehaltsangabe, um bei späteren Gewinnen den Verlustvortrag nutzen zu können?
- Muss die UG auf nicht ausgezahlten Lohn Lohnsteuer abführen?
- Muss dieser Vertrag mit einem Angestelltenvertrag mit Sozialabgaben (Krankenkasse, Rente, Arbeitslosigkeit etc.) verbunden sein?
Freue mich über Antworten.