Geschäftsführung in Deutschland?

Brauche dringend eure Hilfe,

Ich werde in der nächsten Woche eine Firma gründen (entweder eine Ltd, eine Ltd & Co.KG oder eine Luxemburgische S.a.r.l. Ich werde ein Getränk vertreiben das hier in Deutschland dem Pfandgesetz unterliegt. Daher ist für mich Deutschland uninteressant. Der Hauptsitz der Firma wir auf jeden Fall Luxemburg sein (3% MwSt auf Getränke :smile:) und die Geschäftsführung soll hier in Deutschland sein. Frage 1: Wenn ich z.B von Luxemburg nach Rußland verkaufe (alles wird aus Deutschland gesteuert), wo muss ich Steuern abführen (ich meine nicht die Ust.,da ja hier keine anfällt.)
Frage 2: Wenn ich über eine Spedition die Logistik betreibe, darf diese dann einen Standort in Deutschland haben und wenn ja, darf sie dem Kunden die Ware aus Deutschland liefern? (Wegen dem Pfandgesetz).
Und wohin muss ich dann die Steuer abführen?

Wäre super wenn Ihr mir weiterhelfen könntet (ich gebe dann gerne einen von meinen Getränken aus) :smile:))
Bitte nicht als Bestechung ansehen!!! :frowning:

Vielen Dank im Vorraus
Niko_1973

P.S. Wenn die Fahne fliegt,…ist der Verstand in der Trompete

Servus,

für die USt ist entscheidend, von wo aus (Lager) die Lieferung stattfindet. Egal, wo der formale Sitz liegt.

Für Ertragsteuern ist entscheidend, wo es tatsächliche Betriebsstätten gibt. Man kann durch Verlegung des Sitzes die Körperschaftsteuerpflicht nicht beliebig verlagern, solange in D die tatsächliche Leitung = Betriebsstätte ist.

Vor diesem Hintergrund sollte das Modell nochmal überdacht werden: Es schafft viel Aufwand durch Umgang mit fremdem Handels-, Gesellschafts- und Steuerrecht, ohne dass dadurch Besteuerung in Deutschland umgangen werden kann. Besonders die angedachte beschränkte Körperschaftsteuerpflicht in mehreren Ländern bei nur einem Sitz erfordert Gewinnermittlungen, die ohne Profi kaum zu machen sind. Es darf nachgerechnet werden, ob der StB/WP dadurch nicht mehr kostet, als eventuelle Steuervorteile bringen.

Schöne Grüße

MM