Geschäftsführung oder -leitung

Hallo Experten,
wie heißt es eigentlich richtig:

Geschäftsführung oder Geschäftsleitung?

Was ist der Unterschied (innen und Außenverhältnis)?

Und ganz wichtig: In welchen referenzierbaren Quellen kann man das nachlesen?

Danke und Gruß der Janus

Hallo !

Handelslexikon:

Geschäftsführung
ist die Befugnis, das Unternehmen zu leiten. Das schließt im allgemeinen auch die Vertretung nach außen ein. Sie ist je nach Rechtsform einer Gesellschaft unterschiedlich geregelt.

Bei der GbR steht die Geschäftsführung den Gesellschaftern grundsätzlich gemeinsam zu. Bei der oHG wird die Geschäftsführung im Gesellschaftsvertrag geregelt. Ist dies nicht der Fall, ist grundsätzlich jeder Gesellschafter zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet. Bei der KG steht die Geschäftsführung nur den persönlich haftenden Gesellschaftern zu.

Bei juristischen Personen erfolgt die Geschäftsführung durch den Vorstand (AG, Genossenschaft) oder durch einen oder mehrere Geschäftsführer (GmbH).

—Bei Geschäftsleitung steht: s. Geschäftsführung

Geschäftsführung oder Geschäftsleitung?

So wie ich mich erinnere verhält es sich so:
Das Geschäft wird geleitet. Das Personal wird geführt!

Gruß
vergessen

Hallo,

Geschäftsführung oder Geschäftsleitung?

wenn man das ganz penibel betrachtet, sieht das so aus: Die Geschäftsleitung leitet die Geschäfte, d.h. das Unternehmen. Je nach Rechtsform hat die Geschäftsleitung eine Bezeichnung, die sich jeweils aus dem einschlägigen Gesetz ergibt. Bei der AG (und auch bei der Genossenschaft) ist es der Vorstand und bei der GmbH ist es eben die Geschäftsführung.

Umgangssprachlich geht das inzwischen derart durcheinander, daß man in jeder Imbißbude den Geschäftsführer heranzitieren kann.

Und ganz wichtig: In welchen referenzierbaren Quellen kann man
das nachlesen?

GmbHG, AktG, GenG, HGB

Gruß,
Christian