Hallo liebe Experten,
angenommen ich habe eine gute Geschäftsidee.
Zur Vereinfachung: Für dieses Unternehmen benötigt man eine zweite Person. Diese zweite Person hat ein spezielles know how, das heißt ich könnte meine Geschäftsidee nicht alleine umsetzen, da ich nicht auf ein bestimmtes Gebiet ausgebildet bin.
Meine Leistung ist quasi die Geschäftsidee wie man das know how eines zweiten, in noch nicht dagewesener weise, lukrativ umsetzen kann.
Nun habe ich ein Unternehmenskonzept erstellt, um die Idee noch einmal von einem Unternehmensberater auf Tragfähigkeit prüfen zu lassen, die Bank nach Kredit frage, einen Rechtsanwalt und Steuerberater hinzuziehe und vor allem den Partner mit know how zu finden.
Jetzt sehe ich das Problem darin, dass alle diese Personen, welche zwangsmäßig mein entwickeltes Konzept einsehen, einfach die Idee übernehmen und vielleicht mit mehr Kapital dieses schneller umsetzen können als ich.
Gibt es eine bestimmte Vorgehensweiße um solch eine Ideenübernahme zu vermeiden bzw. die Gefahr derer zu vermindern?
Vielen Dank für die Antworten,
Robert
Hallo Robert,
vielleicht gibt es einen Branchenriesen, der an Deinem Konzept größtes Interesse hat.
Diesen zu finden, sich ihm für eine begrenzte Zeit anzuschließen und alle Rechte zu bewahren, könnte die Lösung sein.
Gruß
J.
Hallo Robert,
solch Situationen kenne ich. Kennst Du denn nicht jemanden Deines Vertrauens der das ausführen kann? Bei Fremden ist das in der Tat sehr schwierig und gefährlich.
Ich würde den eventuellen Partner ein grobes Konzept darstellen und aufpassen, dass er nicht alles erfährt.
Gruß
Jörg
P.S.: Kannst Du eventuell damit zum Patentamt? Das wäre eine Lösung.
Hallo,
Gibt es eine bestimmte Vorgehensweiße um solch eine
Ideenübernahme zu vermeiden bzw. die Gefahr derer zu
vermindern?
Du kannst einen Vertragstext aufsetzen, der es dem hinzugezogenen potentiellen Partner unter Androhung einer Vertragsstrafe verbietet, in einem ähnlichen Bereich für die Dauer von x Jahren selbst tätig zu werden oder die Idee einem Dritten mitzuteilen. Dieser Vertrag sollte dann vernünftigerweise vor der Nennung wesentlicher Details abgeschlossen werden. Allerdings würde ich mich auf so einen Vertrag solange nicht einlassen, bis ich über genug Details verfügte, um beurteilen zu können, ob ich in dem Bereich nicht sowieso tätig werden wollte.
Gruß,
Christian
Diesen zu finden, sich ihm für eine begrenzte Zeit
anzuschließen und alle Rechte zu bewahren, könnte die Lösung
sein.
Das scheint ja gerade das Problem zu sein: Eine Geschäftsidee lässt sich nicht schützen… heißt so viel wie „es gibt kein Recht daran“.
Wenn die Idee patentfähig wäre, sähe das anders aus.
Ich empfehle eine Vertraulichkeitsvereinbarung mit Vertragsstrafe.
Hallo Robert,
grundsätzlich gilt das Recht auf „geistiges Eigentum“. Dieses kannst Du vertraglich mit Deinen Partnern schützen. Im „Juristendeutsch“ heißt eine solche Vereinbarung schlicht:
„Vertraulichkeitserklärung“
…
Muster:
Vertraulichkeitserklärung
Hiermit verpflichte ich … mich
Im Rahmen meiner Mitarbeit im Gründungsvorhaben von …folgende Regeln rechtsverbindlich einzuhalten:
-
Über vertrauliche Informationen, die mir im Rahmen des Gründungsvorhabens bekannt werden, strengstes Stillschweigen zu bewahren.
-
vertrauliche Informationen ausschliesslich zur Vorbereitung und Durchführung von Aktivitäten während des Gründungsvorhabens zu verwenden und sie nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des/r betreffenden Gründer/s an Dritte weiterzugeben.
-
die mir schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellten vertraulichen Informationen auf das Verlangen des/r Gründer/s an diese zurückzugeben und die Informationen auf allen Datenträgern zu löschen.
-
Sicherzustellen, dass eine Weitergabe der vertraulichen Informationen und Unterlagen nur mit vorheriger Zustimmung des/r Urheber erfolgt und nur an hierzu autorisierte und berechtigte Personen erfolgt (die ihrerseits eine Vertraulichkeitserklärung abgegeben haben).
Vertrauliche Informationen und Unterlagen im Sinne dieser Erklärung sind alle betriebswirtschaftlichen, technischen, finanziellen oder sonstigen Informationen, die von Gründern im Rahmen ihres Gründungskonzeptes offenbart werden, sowie alle personenbezogenen Informationen.
Nicht vertraulich sind jene Informationen, die bereits allgemein bekannt sind oder den „Stand der Technik“ dokumentieren.
Die vorliegende Erklärung hat nach Beendigung der Gründungsvorbereitung für weitere 12 Monate Gültigkeit. Verpflichtungen im Rahmen des Datenschutzes bestehen auf Basis des Gesetzes ohne zeitliche Begrenzung.
…
Ein anderer Weg ist die Einschaltung einer unabhängigen Unternehmensberatung, die sich diesem Eigentum verpflichtet und eine weitere Vermarktung an Dritte vertraglich ausschließt. Gute Unternehmensberatungen garantieren in Ihrem Dienstleistungsvertrag eine Ausschließlichkeit der Vermarktung und Beratung zu Gunsten des Mandanten.
Adressen über Beratungsfirmen kannst Du direkt bei mir erhalten.
(Die Beratung ist in den meisten Fällen über die Kfw förderungswürdig)
LG
Alfons
Schutzerklärung: Eine abschließende Bewertung kann Dir nur ein Fachanwalt erteilen. Meine Auskunft stellt keine rechtsberatende Tätigkeit dar und erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Daraus können weder Rechtshandlungen, noch Rechtsverbindlichkeiten abgeleitet werden.
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