Geschäftsidee vor Diebstahl schützen?

Hallo,

angenommen jemand hätte eine Geschäftsidee, die er/sie vermarkten möchte. Wie könnte derjenige sich schützen, damit ihm diese Idee nicht geklaut wird?

VG
Maryza

gar nicht, wie auch? owt
.

Habe etwas gefunden:
https://notatus.de/

Hallo,

angenommen jemand hätte eine Geschäftsidee, die er/sie
vermarkten möchte. Wie könnte derjenige sich schützen, damit
ihm diese Idee nicht geklaut wird?

Hi nurch einen Gebrauchsmusterschutz oder ein Patent, beides kostenpflichtig.
http://www.dpma.de/docs/service/veroeffentlichungen/…
MfG ramses90

VG
Maryza

o.w.T.

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Seit wann kann man eine Idee schützen lassen?
Hallo Ramses
Und das noch auf dem Patentamt? Möchte ich sehen!

B

Nepper, Schlepper; Bauernfänger
Hallo
Zumindest erscheint mir das so.

Nochmals: In dem Moment wo man anderen eine Idee offeriert, ist man unter Umständen der Dumme. Auch dann, wenn das gegenüber eine Verschwiegenheitserklärung, oder sonst etwas unterschreibt.

Beispiel:
A sucht einen Investor und fragt B.
B lehnt dankend ab,und informiert den C und C macht das Geschäft.

Nun beweise einmal B, dass er C informiert hat.

Viel Spaß bei der Beweisführung!

B

Hallo Ramses
Und das noch auf dem Patentamt? Möchte ich sehen!

es geht, klar auf dem Patentamt und deswegen schreibt auf solch eine Frage auch nicht einfach: „garnicht, wie denn auch“.
MfG ramses90

B

Hallo!

angenommen jemand hätte eine Geschäftsidee, die er/sie
vermarkten möchte. Wie könnte derjenige sich schützen, damit
ihm diese Idee nicht geklaut wird?

Gar nicht. Für Geschäftsideen, Konzepte, Spiele und Spielanleitungen gibt es keinen Schutz.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

Hi nurch einen Gebrauchsmusterschutz oder ein Patent, beides
kostenpflichtig.
http://www.dpma.de/docs/service/veroeffentlichungen/…

Ohne genau zu wissen, was das geschützt werden soll, ist eine Antwort eh schwierig. Eine Geschäftsidee ist aber idR nicht schützbar. Weder durch Patent noch durch Gebrauchsmusterschutz. Da hätte sich auch für Dich ein Blick in die von Dir empfohlenen Seiten gelohnt. Zum Beispiel in die sachlichen Schutzvoraussetzungen. Die sind umrissen mit

* Neuheit,
* erfinderische Leistung und
* gewerbliche Anwendbarkeit

Beim Punkt zwei wir es schon schwierig, Punkt drei ist dann das k.o.

lg
Richard