Folgende Idee schleppe ich seit einiger Zeit mit mir rum, ist sicherlich nicht neu, von daher hoffe ich, dass es dazu vielleicht schon Erfahrungen gibt.
Gegen eine Monatsgebühr ermögliche ich es meinen Kunden, Waren zum Einkaufspreis einzukaufen, in diesem Fall Multimedia- und PC-Produkte. Es soll aber kein Grosshandel, sondern ein B2C-Geschäft sein. Zielgruppe sind „heavy user“, die regelmäßig viel Geld in Ihre Hardware stecken und dies möglichst günstig tun wollen. Das Geschäft selbst finanziert sich nur aus dem Monatsbeiträgen.
Nun möchte ich hier keine Bewertung der Idee, sondern eine rechtliche Frage: Ist diese Idee wettbewerbsrechtlich in Ordnung? Darf ein Händler Waren an Kunden zum Händlerpreis abgeben?
Salopp bezeichnet man Deine Idee als „Kaufscheinhandel“. Dieser ist wettbewerbsrechtlich äußerst problematisch. Auch große Unternehmen, die ähnliche Ideen hatten sind damit schon auf den Bauch gefallen. Ich erinnere mich: Metro, K+L Ruppert in der Anfangszeit. Es gibt dazu sogar BGH-Entscheidungen; unter dem Stichwort „Metro“ (I, II…) findest entsprechende Urteile des Bundesgerichtshofes.
Derzeit gibt es einige Spezialisten, die an besondere „Ausweise“ einen verbilligten Einkauf ermöglichen. Besonders begehrt sind offenbar Journalisten, die teilweise überraschende Rabatte bekommen.
Ich würde mir sehr genau überlegen, ob Du Deine Idee umsetzt. Frage VORHER die IHK, denn von denen (über die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg) kommen mit Sicherheit, aber von Wettbewerbern die ersten Abmahnungen.
Im Übrigen würde ich diese Produkte nicht verkaufen! Ich habe beruflich bedingt die Möglichkeit im IT-Großhandel einzukaufen. Manche Sachen, identisches Produkt, sind dort - unter dem Strich - teuerer als bei den Discountern (Aldi, Lidl, Norma, Media-Markt). Das habe ich selbst erlebt!
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