Geschäftsinsolvenz oder Privatinsolvenz

Hallo,

und zwar habe ich eine riesen Bitte. Ich möchte meinem Daddy helfen. Er hatte vor min. 10 Jahren ein Restaurant und hat sich damit leider verschuldet. Er meinte damals wurde sein Insolvenzantrag abgelehnt. Wo er wohnt gibt es kaum Arbeit und er ist leider seit ein paar Jahren arbeitslos(durch fehlgelaufene Rückenoperation kann er nicht alles machen). Nun will ich ihm helfen da ich mir das nicht länger mit ansehen kann. Muss er dann nun immernoch eine Geschäftsinsolvenz eröffnen oder eine Privatinsolvenz und was für Voraussetzungen sind nötig. Bitte helft mir. Danke

Hallo,

und zwar habe ich eine riesen Bitte. Ich möchte meinem Daddy
helfen. Er hatte vor min. 10 Jahren ein Restaurant und hat
sich damit leider verschuldet. Er meinte damals wurde sein
Insolvenzantrag abgelehnt.

Hallo Julie,
ein Insolvenzverfahren (Schuldenbereinigungsverfahren)wurde eingeführt, um völlig überschuldeten und zahlungsunfähigen Schuldnern einen Neuanfang zu ermöglichen.
Sollte Dein Dad das Restaurant als Einzelunternehmer angemeldet haben, so muss er auch mit seinem Privatvermögen für Schulden aus seinem Gewerbebetrieb aufkommen.
Warum das Verfahren damals abgelehnt wurde gehört evtl. hinterfragt: war er da schon völlig zahlungsunfähig?

Warum das Verfahren damals abgelehnt wurde gehört evtl.
hinterfragt: war er da schon völlig zahlungsunfähig?

ich werd das mal hinterfragen. Danke schonmal.

das liegt ganz daran warum damals die Insolvenz abgelehnt wurde. Darüber müssen Unterlagen vorhanden sein. Man kann auch zum zuständigem Insolvenzgerich gehen und dort nach fragen.
Dort müssen die Ihnen auch alles sagen können, ob dieses überhaupt möglich ist und welche Vorrasusetzungen gegeben sein müssen. Wie gesagt, man muss wissen, was damals geschah.
Gruss
Agnes

Hallo,
Ihr Herr Vater kann die Sache mit der Insolvenz sofort in die Wege leiten und es sind dazu keinerlei Vorraussetzungen nötig.
Auch wenn uns das die Soapvorstellungen von Zwegert und Co immer glaube lassen. Es gibt eben einen Unterschied zwischen Show und Realität.

http://www.schuldnerakuthilfe.com/insolvenz.html
http://www.youtube.com/watch?v=DSFiYEwfyOE

Das richtige Verfahren für Deinen Vater ist imho eine Regelinsolvenz, siehe hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Regelinsolvenz

LG

Hallo und guten Tag,

die Frage für mich ist, warum wurde seinerzeit der Insolvenzantrag abgelehnt? Mangels Masse? Und was war das für eine Form der Gastronomie, GmbH, Einzelfirma, GBR etc.?

Wenn es eine Einzelfirma war, haftet Ihr Vater natürlich auch mit seinem privaten Vermögen und wenn die Schulden nicht mehr bezahlbar sind, kann man durchaus auch eine Privatinsolvenz anmelden, wobei das aber eigentlich egal ist. Der Unterschied ist, dass bei der Privatinsolvenz nur eine bestimmte Anzahl von Schulden-Posten angegeben werden kann.

Am besten ist es, sich mit allen Unterlagen professionell beraten zu lassen. Da gibt es ja auch Schuldnerberatungen, die nichts kosten.

Alles Gute

Dein Papa sollte sich am besten an eine Schuldnerberatung wenden. Caritas Verband macht das auch. Es ist völlig kostenlos. Grüsse

er ist leider seit ein paar Jahren arbeitslos(durch
fehlgelaufene Rückenoperation kann er nicht alles machen). Nun
will ich ihm helfen da ich mir das nicht länger mit ansehen
kann. Muss er dann nun immernoch eine Geschäftsinsolvenz
eröffnen oder eine Privatinsolvenz und was für Voraussetzungen
sind nötig. Bitte helft mir. Danke

Hi julie
in der Regel privatinsolvenz, überrede ihn doch mal mit dir in eine kostenfreie schuldnerberatung zu gehen. die nächste findest du über google für deine Region
gruß
michael

Vielen Dank für Eure Antworten. Mein Vater hatte ein Restaurant. Ja das Problem ist er wohnt leider 450 km entfernt. ABer ich werde mal hinterfragen warum er die insolvenz damals nicht machen durfte.

ICH WEIß NICHT OB ER EIN GEWERBE FÜHRT. BEI EINEM RESTAURANT KÖNNEN SICH VERSCHIEDENE FORMEN VERBERGEN. ICH WÜRDE ES ABER MOMENTAN ALS FIRMENINSOLVENZ ANSEHEN.
DIE VORAUSSETZUNGEN SIND: ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT, DROHENDE ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT UND ÜBERSCHULDUNG. DANN KANN ANTRAG GESTELLT WERDEN. DER ANTRAG KANN AUCH VON GLÄUBIGERN - DIE IHR GELD NICHT ERHALTEN - GESTELLT WERDEN.

bitte an einen fachanwalt wenden
oder an die verbraucherzentrale

Hallo,
als erstes müssen Sie zu den Gläubigern schriftlich Kontakt aufnehmen und bekannt geben, dass das Geschäft und deren Inhaber zahlungsunfähig sind. Sie müssen den Gläubigern in diesem Anschreiben einen entsprechenden Schuldenverzicht abringen. Die Gläubiger werden diesen nicht zustimmen, da offensichtlich keine verwertbare Masse, welche die Gesamthöhe der Gläubigerforderungen deckt vorhanden ist.
Erst wenn Sie schriftlich von einem Gläubiger vorliegen haben, dass er auf einen Teilforderungsverzicht nicht eingeht, dann können Sie überhaupt Insolvenz beantragen. Sie müssen dem Gericht vor Antragsannahme nachweisen, dass Sie sich um eine gütige Einigung mit den Gläubigern bemüht haben. Können Sie das nicht, dann erfolgt auch keine Annahme zum Insolvenzverfahren.
Das Insolvenzverfahren richtet sich nach der Anzahl der Gläubiger weniger wie 20 Gläubiger und keine Forderungen an Sozialversicherungen (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Innung) dann läuft es über die Verbraucherinsolvenz. Alles andere wird über die Regelinsolvenz geregelt.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüssen

Hallo Julie,

da Dein Daddy eine natürliche Person ist, macht er in jedem Fall eine PRIVATINSOLVENZ.

Was Du meinst ist die Frage, ob er eine REGELINSOLVENZ oder eine VERBRAUCHERINSOLVENZ machen muss/soll/kann.

Hierzu zunächst einmal: Eine VERBRAUCHERinsolvenz ist keineswegs besser, einfacher etc. Eher ist das Gegenteil der Fall.

Grundsätzlich ist die Frage des Verfahrens allein eine formalrechtliche und keine strategische. Egal was Schuldnerberater Dir sagen: lass Dir die Regelinsolvenz nicht schlecht reden; die reden meist im eigenen Interesse.

Zu Deinem Daddy:

Hat er 20 Gläubiger oder mehr?

Falls JA REGELINSOLVENZ
Falls NEIN VERBRAUCHERINSOLVENZ

Hat er Schulden aus Löhnen (KK-Beiträge, Nettolohn, LohnSteuer)?

Falls JA REGELINSOLVENZ
Falls NEIN VERBRAUCHERINSOLVENZ

Hast Du jetzt 2mal JA gesagt, dann Regelinsolvenz; hast Du jetzt 2mal NEIN gesagt, dann Verbraucherinsolvenz.

Alles klar?

Gruß

Der Internationale

Hallo!

Die Abgrenzung der Verbraucherinsolvenz von der Regelinsolvenz können Sie hier nachlesen:

https://www.lldk-schuldnerberatung.de/glossar/91-reg…

https://www.lldk-schuldnerberatung.de/glossar/95-ver…

Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass der Verbraucher einen außergerichtlichen Einigungsversuch unternehmen muss. Warum? Diese Verfahren sollen möglichst außergerichtlich geklärt werden, d.h. ohne die Hilfe des Gerichts.

Freundliche Grüße!