geschäftsjahr und Monate

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bei der ich irgendwie nicht weiter komme. Ein Geschäftsjahr kann von einem Betrieb ja frei gewählt werden. Bei Unternehmensgründung mitten im Jahr, kann ich mich also für ein Rumpfgeschäftsjahr und dann darauf das Geschäftsjahr vom 01.01. - 31.12 entscheiden, oder Ich kann aber ja auch mein Geschäftsjahr z.b. vom 01.06. - 31.05. wählen. Dies war mir bekannt, was mir nicht bekannt war, ist, dass man anscheinend auch in den Monaten abweichungen haben kann …

Ich hab z.b. schon gesehen, dass es Firmen gibt, die das Geschäftsjahr vom 01.01. - 31.12 haben. Die Geschäftsmonate sind aber nicht analog zu den Kalendermonaten…
Der September geht Buchungstechnisch z.b. vom 30.08 - 26.09.
Der Oktober vom 27.09. - 31.10.
Der November vom 01.11. - 28.11.
Der Dezember vom 29.11. - 31.12.

Wo kann ich erfahren, inwieweit die „Geschäftsmonate“ vom normalen Monatskalender abweichen dürfen? Woraus leitet sich das ab und hat das Auswirkungen z.b. auf die UST, Gewerbesteuer etc?

Würde mich über Antworten freuen.

Gruß
Stefan

dass man anscheinend auch in den Monaten abweichungen haben
kann …

Noch nie davon gehört.

Servus,

am „abweichenden Dezember“, wie Du ihn dargestellt hast, ist zu sehen, daß es sich hier um rein interne Regelungen handelt, die der Organisation dienen und die nur unterjährig angewendet werden, nicht zum Stichtag: Ein Monat ist dann schon ein paar Tage vor seinem Ende technisch nicht mehr bebuchbar, weil da z.B. bis Monatsende noch haufenweise Niederlassungen konsolidiert werden müssen, ein Konzernabschluß zusammengeschraubt werden muss etc., so daß man FiBu-Bestände braucht, die sich nicht mehr ändern.

Grundsätzlich fehlen dann immer ein paar Tage zum USt-Voranmeldungszeitraum, und auf der anderen Seite hängen ein paar über - abgesehen von Januar und Dezember. Das ist nicht eigentlich richtig, kann aber Ergebnis eines Kuhhandels mit dem FA sein, und wird jedenfalls keine Probleme schaffen, wenn die Jahreswerte jeweils korrekt ermittelt werden und wenn sich die Abweichungen in den einzelnen Voranmeldungszeiträumen weitgehend ausgleichen. In Unternehmen, die von der Groß-Bp im Anschluß geprüft werden und die groß genug sind, daß permanent ein oder ein paar Prüfer im Haus sind, kann man da viel machen, ohne daß es überhaupt groß aktenkundig wird.

Schöne Grüße

MM