Hallo, ich will mich selbständig machen in Form einer Ich-ag und frage mich, ob ein Geschäftskonto ein „Muß“ ist, oder ob ich auch einfach ein zusätzliches Girokonto eröffnen kann. (ich werde kein Gewerbe anmelden , sondern eine Praxis eröffnen, also Dienstleistungsbereich).
Vielen Dank im voraus!
Larah
Hi Larah
Viele eröffnen ein zweites Privatkonto als ein Geschäftskonto. Zum einen weil nicht jeder mit einem Geschäftskonto bei jeder Bank angenommen wird und zum anderen wegen den Kosten.
Hauptsache ist eigentlich nur, daß du private und geschäftliche Transaktionen trennst, damit man da den Überblick hat.
Grüße
NOvalee
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Hi Larah, wenn ich deine Vika richtig deute, dann bist du weder Gewerbetreibender noch dienstleister, sondern Freiberufler.
Das ist ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal, rechtlich und steuerlich. Mach dich bitte in den FAQ´s darüber kundig.
gruss
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Hallo, ich will mich selbständig machen in Form einer Ich-ag
und frage mich, ob ein Geschäftskonto ein „Muß“ ist, oder ob
ich auch einfach ein zusätzliches Girokonto eröffnen kann.
(ich werde kein Gewerbe anmelden , sondern eine Praxis
eröffnen, also Dienstleistungsbereich).
Vielen Dank im voraus!
Hi Larah,
die Banken wollen natürlich, daß man in so einem Fall ein Geschäftskonto eröffnet, weil das gebührenintensiver ist (z.B. hier bei der Sparkasse 0,35 EUR pro Transaktion!). Für Deine Fälle sollte aber ein normales Girokonto (auch als Unterkonto zum bereits bestehenden Giro) reichen. Für die Steuer ist es völlig ausreichend, wenn geschäftliche und private Kontobewegungen sauber von einander getrennt sind, welchen Vertrag Du da im Detail mit der Bank hast, interessiert keinen.
Interessant wird ein Geschäftskonto erst, wenn man seinen Kunden Bankeinzug oder Lastschrift oder Bezahlen per Kreditkrate möglich machen will. Das macht die Bank normalerweise bei einem einfachen Privatgiro nicht. Das dürfte aber bei Dir wohl nicht zutreffen.
Daher: so lange die Bank nicht meckert, bleib beim kostenlosen Giro.
viele Grüße,
Ralf
Hallo,
grundsätzlich gibt es keine verwaltungsanweisung, dass du ein geschäftskonto haben musst - du kannst auch einfach dein bestehendes konto als geschäftskonto weiterführen - bei der buchhaltung entsteht dadurch natürlich ein mehraufwand durch private buchungen und falls kontokorrentzinsen anfallen müssten diese getrennt werden…
gruß inder
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Hallo,
kann man denn von einem privat Girokonto keine Einzugsermächtigung seiner Kunden ausführen?
Tanja
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Hallo,
kann man denn von einem privat Girokonto keine
Einzugsermächtigung seiner Kunden ausführen?
Um Lastschriften oder Einzugsermächtigungen von anderleuts Konten durchzuführen, bedarf es einer vertraglichen Vereinbarung mit der Bank. d.h. auch von einem Geschäftskonto geht das nicht automatisch, allerdings wird die Vereinbarung von der Bank in der Regel ohne Probleme akzeptiert. Bei einem Privatgiro dürfte sich die Bank normalerweise sperren, es sei denn, man hat einen sehr guten Grund vorzuweisen.
viele Grüße,
Ralf