Erst einmal ein freundliches „Hallo“ von einem Neuzugang.
Wer kann mir Tips hierzu geben:
Im Mai letzten Jahres habe ich mich verselbstständigt, bei der örtlichen Bank ein Konto eröffnet. Auch der Gewerbeschein war mit dabei, woraus hervorging, daß ich es hauptberuflich machen werde und dieser wurde sogar kopiert und ad acta gelegt. Es war von Anfang an bekannt. Auch bei der Eröffnung.
Gestern erhielt ich einen Brief, worin stand, daß bei einer Überprüfung zufällig aufgefallen war, daß ich als Privatkunde eingerichtet wurde. Irgendwie war das niemanden aufgefallen.
Dürfen die das nach einer so langen Zeit ? Ist das nicht eine einseitige Vertragsänderung ? Was kann man dagegen machen ? Hat ggf. jemand Quellen, womit ich Leute „überzeugen“ könnte ?
Wohlgemerkt: Es geht mir hier nicht darum Gebühren sparen zu wollen. Es geht mir um die Art und Weise. Für mich als Kaufmann stellt sich das nach ein so langer Zeit als einseitige Vertragsänderung dar.
dass die jungs da ändern dürfen steht ausser frage, aber ich würde trotzdem den sachverhalt so mit der bank durchsprechen, wie er sich dir darstellt-der fehler ist schliesslich demnach in der bank entstanden, bei der anlage durch den sachbearbeiter nämlich.
eine änderung zum nächsten abrechnungstermin würde ich für eine praktikable sache halten.
dass bei einem täglich fälligen konto (du kannst denen ja jederzeit das geld abziehen) eie bank die konditionen so ändern kann, ist selbstverständlich.
erklärlich würde mir das im Grunde nur durch einen menschlichen Fehler: Möglicherweise wurde bei der Kontoverschlüsselung schlicht und einfach ein Schlüssel (statt „Geschäfts-“ der für „Privat-“ Konto)
verwechselt, wodurch automatisch die entsprechenden Konditionen für das Konto vergeben sind - hängt vom System ab, das die Bank nutzt. Wenn Du eine Einzelfirma führst, die auf Deinen Namen lautet, ist es aus Namen-/Adresseingabe nicht unbedingt ersichtlich. Und in manchen Banken werden heute immer noch die endgültigen Dateneingaben für Kontoeröffnungen von einem anderen Mitarbeiter durchgeführt.- Wie gesagt, so könnte es sein…
Aber ist das nicht in einem Gespräch alles zu klären? Dürfte doch eigentlich kein Problem sein, dies zu bereinigen.
Bevor ich mich dem guten Mann von der Bank unterhalten hatte, habe ich nochmals die Eröffnungsunterlagen rausgekramt. Es wurde definitiv als Geschäftskonto eröffnet.
Das ganze bestätigte sich dann auch. Es war schlicht und ergreifend ein Fehler der Bank bzw. deren Mitarbeiter/In. Daher können auch nicht rückwirkend die Gebühren erhoben werden.
Da es von Anfang ein Geschäftskonto war, ist es auch keine einseitige Vertragsänderung, wie ich erst vermutete (das klärte sich aber schon beim Blick in den Vertrag).
Wir konnten es uns nur so erklären, daß im Gewerbeschein „Wird diese Beschäftigung als Nebentätigkeit ausgeübt: Nein“ stand und trugen es mit viiiiiieeeeeeeeeellllllllll Humor.
Aber auf ein weiteres Jahr günstiges Konto wollten die sich dann doch nicht einlassen…schnief… (macht aber nix, kanns ja eh absetzen)
Generell bin ich mit unserer Dorfbank auch ganz zufrieden. Da habe ich schon andere Schoten bei anderen Instituten erlebt.