ich möchte einen neuen Geschäftswagen leasen. Nun hat mir der Händler angeboten, die Laufzeit des Vertrages von den üblichen 36 Monaten auf 42 Monate zu erhöhen; damit einher ginge eine saftige Ermäßigung der Raten.
Spricht irgendetwas gegen diese erhöhte Laufzeit?
ich möchte einen neuen Geschäftswagen leasen. Nun hat mir der
Händler angeboten, die Laufzeit des Vertrages von den üblichen
36 Monaten auf 42 Monate zu erhöhen; damit einher ginge eine
saftige Ermäßigung der Raten.
Spricht irgendetwas gegen diese erhöhte Laufzeit?
Wieviel Km pro Jahr möchtest Du den fahren?
Der Wagen sollte nicht für mehr als 150.000 km geleast werden.
Außerdem würde ich empfehlen, bei Geschäftswägen ein sog. „All-inclusive-Leasing“ zu machen, in dem die Rate, die Inspektionen und die Versicherung enthalten ist.
Die meisten Hersteller bieten das an.
ich möchte einen neuen Geschäftswagen leasen. Nun hat mir der
Händler angeboten,
Was der Händler Dir anbietet und was Du brauchst sind oftmals 2 Paar Stiefel. Wichtig ist allein was Du willst. Möchtest Du das Auto nur 3 Jahre fahren, fällt die Laufzeit von 42 Monaten schon weg. Möchtest Du das Auto länger fahren kannst Du auch 42, 48, 54, 60 Monate wählen.
die Laufzeit des Vertrages von den üblichen
36 Monaten
s. o. Autoleasingverträge kann man zwischen 6 und 64 Monate, mit kündbaren Verträgen auch länger, abschließen.
auf 42 Monate zu erhöhen; damit einher ginge eine
saftige Ermäßigung der Raten.
Und ein besseres verstecken von Provisionen die Dein Händler von der Leasinggesellschaft erhält.
Spricht irgendetwas gegen diese erhöhte Laufzeit?
Gib mir einmal die Vertragsdaten und ich prüf das für Dich nach:
Fahrzeugtyp/Marke:
Kaufpreis (Listenpreis und rabattierter Preis):
Anzahlung:
Laufzeit:
Restwert:
gefahrene km p. A.:
Monatliche Leasingrate:
Außerdem würde ich empfehlen, bei Geschäftswägen ein sog.
„All-inclusive-Leasing“ zu machen, in dem die Rate, die
Inspektionen und die Versicherung enthalten ist.
Hallo Mathias,
den Vorteil des Leasings für Gewerbetreibende, nämlich sofort abzugsfähige Kosten zu haben, ohne über den liquiditätsfressenden Umweg der Abschreibung gehen zu müssen, hat der Leasingnehmer mit einem ganz normalen Leasingvertrag. Kombiverträge, die vollkommen unterschiedliche Leistungen in einem Paket beinhalten, führen nach meiner Erfahrung oft zu Undurchsichtigkeiten, aber kaum zu Kostenvorteilen.
Ein Beispiel: Aus irgendwelchen Gründen, etwa anläßlich einer längeren Reise, läßt man die Inspektion unterwegs statt in der Stammwerkstatt machen. Die Kosten hat man zusätzlich und zahlt dann im Kombivertrag für eine nicht erbrachte Leistung.
Anderes Beispiel: Bei der Kfz-Versicherung gibts anläßlich von Beitragserhöhungen ein Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers.
Man hat im Vertrag zwar möglicherweise die Gewähr für gleichbleibende Versicherungsbeiträge, kann aber auch nicht zu einer günstigeren Gesellschaft wechseln.
Das sind nur 2 Beispiele, bei denen ein Kombivertrag zu einer unerwünschten Bindung, bzw. zu unnötigen Zusatzkosten führt.
Insgesamt führen Kombiverträge zu einer Bindung an bestimmte Leistungserbringer, die nicht im Interesse des Kunden sein kann.