Herr Mustermann möchte EDV-Dienstleistungen anbietet. Er dachte daran, seine Unternehmung in der Art „IT Spezialist - Max Mustermann“ zu benennen.
Ist das so rechtens oder kollidiert die Wortgruppe „IT Spezialist“ mit gängigen Geschäftsnamen? Letztlich handelt es sich dabei ja auch nur um eine Tätigkeitsangabe im Geschäftsname.
Hallo,
da muss Herr Mustermann unter http://www.dpma.de schauen, ob dieser Begriff von irgend jemandem geschützt wurde. Da es aber eine allgemeine Berufsbezeichnung ist, müsste das schon ein recht spezieller Fall sein. Auch Internetrecherche und Datenbanken wie http://www.wlwonline.de sind ganz nützlich.
Ist Herr Mustermann Freiberufler oder wird er eine Gesellschaft gründen? Als Freiberufler ist jeder Name sowieso nur Phantasie, etwa „Wolkenland Studio“ für einen Kunstmaler. Das ist nirgends eingetragen, im Gegensatz zum Namen einer GmbH zum Beispiel. Wenn der Maler sich aber „Phantasialand Studio“ nennt, gibt es ein Problem, denn „Phantasialand“ ist schon weg - auch wenn sein „Firmenname“ gar nicht in irgendwelchen Firmenregistern eingetragen ist.
Das ging jetzt alles ein bisschen durcheinander, ich hoffe, es hilft trotzdem.
Gruß, Alli (mit kurzer Karriere als Infobroker)
Hallo,
wenn es sich um eine Einzelfirma handelt, also keine GmbH, AG, KG, ist nahezu alles erlaubt, sofern der volle Name des Inhabers mitgeführt wird. Natürlich nicht erlaubt ist die Verletzung von Namensrechten.
Gruß, Thomas Brinkmann
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Hallo …
was ist denn das für eine Aussage?
wenn es sich um eine Einzelfirma handelt, also keine GmbH, AG,
KG…
Sind neuerdings GmbH, AG, KG keine Firmen mehr?
Wissen Sie etwas, was wir Normalsterbliche noch nicht wissen?
MfG
BEBOUB
EINZELfirma, also Personengesellschaft.
GmbH und AG sind Kapitalgesellschaften.
Firmen sind sie tatsächlich alle, da bestand auch von meiner Seite aus kein Zweifel.
Gruß, TB
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Einigen wir uns auf Gewerbebetriebe?
Hallo …
schon klar, was Sie zum Ausdruck bringen wollen, was Sie meinen sind Gewerbebetriebe und keine Firmen.
Bei Gewerbebetrieben bildet sich der Name aus Vor- und Zuname zzgl. einer eventuellen Etablissementsbezeichnung gemäß GewO.
Eine Personengesellschaft ist allerdings nicht zwangsweise eine Firma, sie kann sich freiwillig eintragen lassen oder wird hierzu aufgefordert (vgl. § 141 AO).
MfG
BEBOUB