Geschäftsordnung einer GmbH

Hallo,

wie ist eigentlich die rechtliche Lage, wenn sich eine GmbH eine Geschäftsordnung gibt, ist die öffentlich oder darf die auch geheim sein?
Falls sie geheim sein darf gibt es sicher auch Leute, die sie sehen dürfen, z.B. der Betriebsrat, oder nicht?
Im Netz habe ich nicht wirklich was helfendes gefunden.

Vielen Dank
Diter

=HALLO()

weder aus dem HGB noch aus dem GmbHG ergibt sich da eine Pflicht zur Veröffentlichung. Ob der Betriebsrat Einblick verlangen kann, hängt wohl davon ab, was in dieser Geschäftsordnung geregelt ist. Wenn es nur um Belange geht, bei denen kein Informations-, Mitwirkungs- oder Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach BetrVG besteht, braucht der Betriebsrat m.E. keinen Einblick erhalten.

=UNDTSCHÜSS()

eine gmbh gibt nicht sich selbst eine geschäftsordnung, sondern die gesellschafterversammler (oder der aufsichtsrat) gibt dem (meist fakultativen) aufsichtsrat eine go.

warum sollte die go, die nur organisatorisches regelt, vor dem betriebsrat geheimgehalten werden ? das würde nur misstrauen schüren.

=HALLO()

weder aus dem HGB noch aus dem GmbHG ergibt sich da eine
Pflicht zur Veröffentlichung.

das ist ein zirkelschluss, da das gesetz für die gmbh keine geschäftsordnung vorsieht. also kann auch nichts über eine veröffentlichung geregelt sein.