Geschäftsordnung für Verein erstellen

Als Kulturverein haben wir eine relativ „offene“ Satzung, sprich nur das Nötigste geregelt. Dies geschah vor dem Hintergrund nicht gleich die Satzung ändern zu müssen, wenn wir etas anders handhaben möchten. Da es demzufolge öfters Dinge zu regeln gab füre die es keine REgelungen gab und mal so und mal so entschieden wurde, soll nunmehr etwas Kontinuität in das Vereinlaben einziehen und wir wollen uns eine Geschäftsordnung zulegen. Eine für den Vorstand und eine separate für die Belange des übrigen Vereins bzw. eine GO in der die Belange von Verein und Vorstand geregelt werden sollen.
Frage: Gibt es Gesetze, die die Erstellung und Festsetzung eine solche GO bestimmen oder könne wir nach Gutdünken regeln, sofern es nicht im Gegensatz zur Vereinssatzung steht.

Meine Erfahrung aus 20 Jahren in M-V:

  1. Das BGB zur Vereinsbildung unbedingt berücksichtigen- diese Paragraphen will das deutsche Recht unbedingt beachtet wissen:
    "Der notwendige Inhalt der Satzung eines eingetragenen Vereins ergibt sich in Deutschland aus § 57 und § 58 BGB.

Die Vereinssatzung kann, muss aber nicht schriftlich gefasst sein. Für eingetragene Vereine ist die Schriftform geeigneter für die Vorlage im Vereinsregister. Der Inhalt unterscheidet sich im Detail naturgemäß nach der Art des Vereins, grundlegende Inhalte sind folgende:

Name und Sitz, eventuelle Aussage zum Geschäftsjahr
Ziel und Aufgaben
gegebenenfalls Gemeinnützigkeit
Mitgliedschaft und Beiträge
Vorstand: Anzahl, Wahl, Rechte und Pflichten, Umfang der Finanzberechtigung
Mitgliederversammlung: Beschlussfähigkeit, Entscheidungsumfang gegenüber dem Vorstand
Beschlussverfolgung
Auflösung des Vereins, Änderungen, Vermögensbildung" - siehe Google oder besser gleich WIKIPEDIA

  1. Die Geschäftsordnung muß zur Regelung „innerorganisatorischer Probleme“ darauf basieren!!!
    Sie soll ja für klarere Verhältnisse im Verein dienen.
  2. Sie sollten unbedingt mal zum Amtsgericht(-Register) gehen und sich beraten lassen. Das geschah bei uns in Rostock in sehr guter Weise- mir wurde dadurch sehr geholfen, denn nichts ist "schlimmer, als das BGB zu verletzen!!
    Und noch ein Rat, wir haben nach 22 Jahren aus Problemen des Älterwerden und der Gesundheit wegen, den Verein aufgelöst (dauert 1 Jahr) und haben dann einen sogenannten nichteingetragenen Verein gebildet, der nicht mit Begriffen des BGB „belastet“ ist und alles geht reibungslos, keiner mischt sich ein, keiner fordert. Wenn Sie die Satzung (wichtig für uns und die Mitglieder der Gemeinschaft (Verein), einsehen wollen, dann unter www.maiaap.de mal reinschauen oder bei mir persönlich melden, denn meine Telefon-Nr. steht im Telefonbuch.
    Viel Erfolg
    Hans Jürgen Grebin
    18107 Rostock

Hallo,

tut mir leid, da kann ich leider nicht helfen.

VG
Ulrike

Hallo,

dazu kann ich leider nichts beitragen. Zu bestimmten Festlegungen der Verfahren innerhalb des Vorstands fassen wir Beschlüsse.
Gruss
Peter

servus manneko,

vorab kurz eine begriffsklärung: die geschäftsordnung heißt beim verein satzung. (§ 25 BGB)
alle gesetzlichen regeln zum verein stehen in den §§ 21 ff. BGB.
dazu grundsätzlich: ihr könnt euch eure eigenen regeln geben, die ihr wollt, aber ihr müsst mindestens die vorschriften in den §§ 21 ff. BGB beachten. (also mal durchlesen, da stehen auch die mindestvoraussetzungen für den vorstand aufgelistet).
wenn ihr nichts per satzung geregelt habt, so wie bei euch zur zeit, dann gilt das vereinsrecht des BGB ohnehin.

da ich annehme, ihr seid als kultur-förderer ein gemeinnütziger eV., und damit vom finanzamt anerkannt,
habt ihr bei eurer satzung auch die belange der abgabenordnung AO zu beachten, also zB. könnt ihr euer vereinsvermögen nur für kulturelle zwecke ausgeben.
da müssen dann die richtigen formulierungen in die satzung! und die gibts vom finanzamt oder sicher auch im netz.

die satzungsänderung muss beim eV. notariell angemeldet werden. hier hilft euch auch der notariatsgehilfe, dem ihr den satzungstext zur eintragung abgebt. der notar darf da keinen mist eintragen lassen.

was immer lesenswert ist: wikipedia „verein“
sicher gibt es auch mustersatzungen im netz, dann müsst ihr nichts neues erfinden.
andere hatten die selben probleme auch schon und schreiben dann immer voneinander ab. was auch sinnvoll ist, dann vergisst man nichts.

meine letzten erfahrungen waren mit KIS - Kultur im Schlachthof (Landshut)in den 90er jahren. spannend.
also viel glück.
wünscht euch pw.

Das oberste Gremium in einem Verein ist die Mitgliederversammlung nach §32 BGB. Erst danach kommt der Vorstand und die weiteren Organe eines Vereins. Eine Geschäftsordnung für ein Organ, indem die Zuständigkeiten geregelt werden, muss durch die MV abgesegnet werden oder besser als Änderung in die Satzung aufgenommen werden.
Dabei sollte auch geprüft werden ob dann noch die Gemeinnützigkeit nach § 52 AO gegeben ist. (Evtl. Rücksprache mit dem zuständigem Finanzamt)

Hallo und guten Tag, etwas späte Antwort weil ich vereist war.
Eine Geschäftordnung ersetzt keine Satzung. Sie ist eine Anlage.
In der Geschäftordnung legt mann z.B. fest wie eine Mitgliederversammlung ablaufen soll.
Andere Themen sind Grundlagen für eine Ehrenbürgerschaft, oder ob Familienangehörige einen geringeren Beitrag zahlen sollen.
Die Satzung sollte so ca. alle fünf Jahre angepasst werden.
Dazu braucht men keinen Anwalt. Es muß lediglich eine bglaubige Unterschrift auf der mitteiling an das Registergericht vorhanden sein.
Bglaubigung beim Notar kostet unter zwanzig Euro
Herzliche Grüsse Hanse