Geschäftspartnerschaft für Projekt, aber wie?

Hallo Wissende,

ich und ein Arbeitskollege möchte gerne für ein eigenes Internetprojekt eine Geschäftspartnerschaft eingehen.

Ich selbst betreibe Nebengewerblich eine UG und mein Kollege eine Einzelunternehmung.

Ein paar Fragen können wir uns gerade nicht beantworten.

  1. Wie können wir festhalten, wer genau was zu bezahlen hat?
  2. Wem gehört vom Produkt später wieviel?
  3. Muss man festhalten wer entscheidungsberechtigt ist oder kann man das über die Anteile festlegen?
  4. Wie kann das eingenommene Geld aus dem Produkt später ausgeschüttet werden, ohne was falsch zu machen und doppelt Steuern zu zahlen?

Vielen Dank schon mal im Voraus
U.W.

Hallo,

also um ehrlich zu sein, kann ich das nicht gerade fundiert beantworten.
Ein paar Anmerkungen, kann ich aber trotzdem machen, nur grundsätzlich der Hinweis: Hierfür benötigen sie einen rechtlich Relevanten Rat und ich kann Ihnen nur ans Herz legen hierzu einen Anwalt zu konsultieren. Andernfalls kann das zu sehr in Chaos enden und bei Geld (und genau darum geht es ja!) hört die Freundschaft/gute Partnerschaft einfach mal auf.
Ich mache meine Notizen direkt bei Ihren eingefügten Fragen, aber wie gesagt RECHTLICH NICHT BINDEND!!

Hallo Wissende,

ich und ein Arbeitskollege möchte gerne für ein eigenes
Internetprojekt eine Geschäftspartnerschaft eingehen.

Ich selbst betreibe Nebengewerblich eine UG und mein Kollege
eine Einzelunternehmung.

Ein paar Fragen können wir uns gerade nicht beantworten.

  1. Wie können wir festhalten, wer genau was zu bezahlen hat?

Das sollte über einen gesellschaftervertrag zu machen sein. Auch abhängig von der Geschäftsform, die Sie wählen.

  1. Wem gehört vom Produkt später wieviel?

Das können Sie auch vertraglich festlegen. Sollten Sie das nicht festlegen, würde sich das in einem Rechtsstreit an Hand der Anteile und der am Produkt geleisteten Arbeit (soweit das nachvollziehbar ist) berechnen (so würde ich denken, aber wie bereits erwähnt: Sie brauchen hierfür eine Rechtsberatung)

  1. Muss man festhalten wer entscheidungsberechtigt ist oder Ich würde das schriftlich festhalten!
    kann man das über die Anteile festlegen? DAs glaube ich allerdings nicht.
  2. Wie kann das eingenommene Geld aus dem Produkt später
    ausgeschüttet werden, ohne was falsch zu machen und doppelt Steuern zu zahlen? Auch hierzu brauchen Sie eine Rechtsberatung, aber ich würde meinen Sie umgehen das Problem, indem Sie als Unternehmen die Steuern zahlen (die berechnen sich ja gesamt) und schütten dann einfach nur noch den puren Gewinn aus. Das wiederum je nach Anteilen oder vertraglicher Regelung. DAS sagt mir mein rechtsverständnis und Verstand, aber das deutsche Recht ist voller wirren. Ich kann mich hier also auch irren.

Vielen Dank schon mal im Voraus
U.W.

Gerne, auch wenn ich nur Mutmaßungen anstellen konnte.

MfG S. Metzig

Vielen Dank, dass sie mich als Experte ausgewählt haben. Diese doch schon sehr spezifischen Fragen erfordern sehr detaillierte Antworten. Leider kann ich hier nicht weiterhelfen. Bitte wenden Sie sich an einen Unternehmeranwalt und lassen sie sich beraten. Eine Empfehlung von mir ist Herr Wolfgang Kunz mit Sitz in Böblingen. Er kennt sich sehr gut mit UG´s und auch Einzelunternehmen aus und kann hier umfassend weiterhelfen.

Ich wünsche Ihnen alles Gute bei der Zusammenarbeit.

mfG
Faber

Lieber Unterhosenwichtel,
prinzipiell würde ich dazu raten wollen, einen Anwalt hinzuzuziehen, denn gerade bei Unternehmungen mit Bekannten und Verwandten kann es da sehr schnell zu Problemen kommen, die man vorher nie erahnt hätte. Das ist vor allem sehr wichtig, wenn es in irgendeiner Form um Haftung geht!!!

Was die Ausschüttung des Gewinns angeht, so bezahlt Ihr beiden als Unternehmung im Regelfall ja die Umsatzsteuer an Eure Gemeinde/Stadt. Diese fällt generell an, ob Ihr nun 10.000 Euro oder 2x 5.000 Euro habt. Die Abschöpfung ist meines Wissens natürlich bei jedem von Euch einkommensteuerpflichtig. Hier gibt es bei verschiedenen zusätzlichen Einkommen, die Ihr vielleicht aus Deiner UG und der Einzelunternehmung bezieht aber Unterschiede, da man dann durchaus in unterschiedlichen Steuergruppen eingestuft ist (nicht verwechseln mit Steuerklasse!). Aber auch hier würde ein Anwalt im Unternehmensrecht sicher wesentlich kompetentere Tipps geben können.

Mehr vermag ich leider nicht dazu zu sagen.

Viel Glück bei dem Projekt
Jensemann

Hallo U. W.,

ich nehme an, dass Deine Frage bereits beantwortet wurde. Ich habe es leider vergessen … :-S

Meine Antwort:
Eine formlose BGG-Gesellschaft gründen (GbR) und einen Gesellschaftsvertrag aufsetzen, in dem das alles schriftlich festgehalten wird. Damit zum Notar. Ausserdem würde ich unbedingt einen Steuerberater und/oder Rechtsanwalt hinzuziehen, die fit in Gesellschaftsrecht sind, damit der Vertrag nicht nichtig wird usw. :smile:

MfG
DD

  1. dafür gibt es papier und bleistift.
  2. sinnvoll wäre eine prozentuale AUFTEILUNG HINSICHTLICH DER FINANZMITTEL
  3. wo ist da der unterschied ???
  4. wieso doppelt steuern zahlen ? ich versteure meinen gewinn nur einmal…