Habe erste Mietwohnung, jetzt 1 Jahr drin,
bei Heizkostenabrechnung die von Brunata Metrona erstellt wurde wurden die gesamten Kosten für Heizkosten und Warmwasser 7500.-- €:
Strom 500 Wartung und Pflege 1000 Reinigung 50
Gerätemiete 200 Verbrauchsabrechnung 350 und
Brennstoffkosten 5400 zur Hälfte nach Verbrauch,
andere Hälfte nach Wohnfläche m2 abgerechnet.
Gesamtwohnfläche 520 m2, wovon
ca. 4 x 70 m2 = 280 m2 Mietwohnungen
Rest ca. 240 m2 Geschäftsräume des Vermieters
Von den 52000 Verbrauchseinheiten des gesamten Jahres
2011 hatte ich von März bis Oktober 380 (ca. 0,8)
Sommermonate wurden prozentual nur mit 320 Promille gerechnet, nur wenn ich ganzes Jahr drin bin,
habe ich jeden Monat ca.40 € Kosten, ohne daß ich irgendwas verbrauche.
Meine Frage ist nun, ob es überhaupt erlaubt ist Geschäftsräume (die Mo-Sa voll geheizt werden) mit auf Mietwohnungen umzulegen?
Bin Wochenende meist bei Freundin, habe fast alle Zimmer auf Frosteinstellung, nur Wohnzimmer gelegentlich auf 1
zunächst sind 5400/520 nicht zu viel. 500 euro strom ist unüblich viel, so 5% der brennstoffkosten wird als angemessen bezeichnet. 1000 Euro für pflege??? was soll für so viel geld gepflegt werde?
nach heizkostenverordnung muss bei gemischt genutzen gebäuden eine vorerfassung mit wärmezählern statt finden. überall heizkostenverteiler mit gesamten einheiten über alle nutzungsarten geht nicht. die abrechnung ist nicht verordnungskonform wenn keine vorerfassung stattfindet. außerdem sollte es -spätestens ab 31.12.13- einen wärmezähler für die warmwasserbereitung zusätzlich geben.
viel erfolg!
ich empfehle mich…
christian streibel
Hallo soccermad71,
wenn ich Deine Zahlen weiter zur Errechnung verwende, komme ich für Deinen Zeitraum März - Oktober 2011 auf ca. 190 €, richtig?
Die für eine Heizkostenabrechnung zugrunde liegende Heizkostenverordnung unterscheidet zunächst nicht, wie die Räume genutzt werden (Geschäftsräume oder Wohnungen).
Lt. §7 sind zwischen 50 und 70% der Heizkosten nach Verbrauch zu verteilen. Hier bei Dir also gesestzeskonform 50/50.
Davon gibt es aber eine Ausnahme (liest Du Heizkostenverordnung §7, Absatz 1, Satz 2), die die Verteilung 30/70 vorschreibt. Ob die dafür notwendigen Kriterien bei Dir vorliegen, musst Du selbst rausfinden. Mit der Wärmeschutzverordnung kenne ich mich nicht aus. Du kannst aber wohl erkennen, ob mit Öl oder Gas geheizt wird und die Leitungen überwiegend gedämmt sind.
Da ich kein Jurist bin, solltest Du mal googeln: Heizkosten Gewerbe/Wohnungen, z.B. hier:
http://www.gevestor.de/details/heizkosten-gewerbe-un…
Demnach sind wohl Gewerbe und Wohnungen vorab durch je einen Wärmezähler zu trennen.
Diese Materie (Gewerbe/Wohnungen) ist meiner Meinung nach ein Fall für den mietrechtlichen Fachmann, also Anwalt/Mieterverein.
Gruß ziegen1
leider kann ich dir in diesem Falle nicht helfen.Vieleicht holst du dir eine Rechtsauskunft bei einem Fachanwalt für Mietrecht.Ist sehr günstig. Ich hoffe du hast erst mal Einspruch eingelegt.Ich hoffe du hast Erfolg und mußt nicht soviel zahlen. Noch ein schönes Wochenende
Zur Heizkostenabrechnung sind getrennte Zähler nötig
Für die Heizkostenabrechnung in einem Wohn- und Geschäftshaus müssen Vermieter also eine Vorerfassung der unterschiedlichen Nutzergruppen vornehmen. Den Verbrauchsanteil der Wohnungen und den Verbrauchsanteil der Geschäftslokale müssen sie durch getrennte Zähler erfassen.
Je nach Nutzart der Gewerberäume gilt dies mehr oder weniger verpflichtend. (in Ermangelung von näheren Angaben kann ich hierzu nichts sagen)
wie auch immer, eines bleibt auf jeden Fall. Sie haben innerhalb der Abrechnung auf jeden Fall auch einen Grundkostenanteil zu tragen, eben verbrauchsunabhängig. Das bleibt auch bei einer echten Nutzergruppenabrechnung so.
aber hier wäre zu prüfen, ob nicht ein anderer Verteilschlüssel (70% Verbrauch/ 30 % Grundkosten) zu wählen ist.
Ansonsten sind bei der beschriebenen Ausstattung auch weitere Fehlerquellen denkbar (je nach Brunata Haus mehr oder weniger)
Gerne mehr nach weitergehende Info zu Austattung Gewerbeart, Warmwassererfassung etc. und /oder Übersendung der gerne anonymisierten Abrechnung
freix
Hallo, Du sprichst davon, dass das Haus 52000 Verbrauchseinheiten hatte - dann kann ja eigentlich nichts nach Promille verteilt worden sein. Demnach verstehe ich Deine Frage nicht ganz. Wenn nach Verbrauch abgerechnet wird, dann ist doch alles korrekt. Das ein gewisser Anteil (mindestens 30 und höchstens 50 Prozent) nach m² abgerechnet werden, schreibt die Heizkostenverordnung vor. Es kann höchstens sein, dass wegen des Mieterwechsels einmalig für Deine Wohnung nach Promille abgerechnet werden musste, wenn keine Zwischenablesung gemacht wurde. Aber das entfällt ja in der Zukunft und Die wird das belastet, was Du verbraucht hast.
Viele Grüße,
Susanne
In deiner Betriebskosten-Abrechnung sollen zwei Zeilen dargestellt werden:
-
nach Fläche: (GesKosten/2) : GesFläche x deineFläche
-
nach Verbrauch: (GesKosten/2) : GesEinheite x deineEinheite
-
Die Kosten der Geschäftsräumen des Vermieter gehören zur Gewinn-Verlust-Rechnung und i.d.R. sind nicht auf andere Mieter demselben Mietobjekt umzulegen.
Wenn diese Rechnug sich von dir geschickten Betriebskosten stark unterscheidet, versuch mit Abrechnungsabteilung die Sache zu klären.
NfG, Alex384
JA.
Versteh die Frage nicht, legen sie sich für die Woche einen Freund zu, dann verbrauchen sie nix?