Geschäftsräume mieten - Freiberuflich Mathekurse

Hallo Zusammen,

jemand gibt seit einem Jahr Crashkurse in Mathe und ist beim Finanzamt als Freiberufler gemeldet.

Nun möchte er ein Ladengeschäft mieten und zu einem Klassenzimmer umfunktionieren und seine Tätigkeit dort ausüben.

Kann er das einfach mieten und direkt loslegen, oder muss man das gesondert Anmelden?

Liebe Grüße

Devon

Kann er das einfach mieten und direkt loslegen,

Ja.

oder muss man das gesondert Anmelden?

Wem sollte man das melden müssen ?

Für die Gewerbeämter ist das übrigens regelmäßig eine gewerbliche Tätigkeit.

Den Ort der Gewerbetätigkeit muss man m.W. dem Gewerbeamt melden;
von da aus werden Finanzamt und IHK benachrichtigt.

Wenn man beim Finanzamt als „Freiberufler“ angemeldet ist,
und das Finanzamt nichts einzuwenden hat, würde ich es dabei belassen.

Die Rechtsauffassung der Gewrbeämter ist nämlich sehr umstritten,
sie stützen sich dabei auf einzelne Rechtskommentare oder auch Urteile;
wobei es dann sicherlich auch auf den Einzelfall ankommt;
z.B. ob das Studium schon abgeschlossen worden ist.

Ich könnte mir aber vorstellen, dass das Finanzamt grundsätzlich ein bestimmtes Interesse hat, wo sich die Geschäftsräume bzw. die Unterichtsräume befinden;
z.B. für eine Betriebsprüfung.

Deshalb würde ich eine solche Frage,
nochmal in ein steuerforum reinstellen.