Hallo Zusammen,
in unseren angemieteten Geschäftsräumen, war der Motor der Schiebtüre kaputt der Vermieter hat dem
Kundendienst der Herstellerfirma den reparatur Auftrag gegeben. Jetzt bekommen wir eine Rechnung vom Vermieter das wir 2/3 Zahlen sollen, der Vermieter hat seine Firma auch im Haus, sagt aber er hätte noch eine separate Türe, die Schiebetür ist allerdings der Haupteingang ins Gebäude nicht nur zu unseren Räumen, auch anderer Firmen haben noch eine Ausstellungsfläche in dem Gebäude.
Müssen wir da wirklich was zahlen?
Viele Grüße
Tanja
Hallo,
erstmal ist zu klären ob die Schiebetür ordnungsgemäß gewartet wurde. Wenn dies nicht der Fall ist, kann ggf. auf unkorrekte Wartung verwiesen werden und der Vermieter muss zahlen. Ferner gehört die Tür zum Gebäude und dient der Nutzung des Gebäudes. Daher zahlen Sie die Nutzung der Tür mit ihrer Miete mit. Das einzige was der Vermieter umlegen kann sind die Wartungskosten. Da die Reparatur oder Erneuerung der Tür eine Instandsetzung ist, sind diese Kosten grundsätzlich beim Vermieter angesiedelt, es sei den Sie haben in dem Mietvertrag stehen, dass Sie sich an den Instandsetzungskosten des Gebäudes beteiligen müssen. Wenn nein, kommt grundsätzlich der Vermieter für die Instandsetzungskosten auf.
Gruß
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort, ich habe von einer Wartung der Türe nichts mitbekommen, ich glaube das wurde nie durchgeführt.
Außerden steht im Mietvertrag, das wir für kleinreparaturen bis zu 75,–€ aufkommen, ich denke auch dass die Türe zu den allgemeinen Geschäfträumen,
gehört und man ee uns dadurch garnicht anrechnen kann.
Viele Grüsse
Tanja
Hallo Zusammen,
in unseren angemieteten Geschäftsräumen, war der Motor der
Schiebtüre kaputt der Vermieter hat dem
Kundendienst der Herstellerfirma den reparatur Auftrag
gegeben. Jetzt bekommen wir eine Rechnung vom Vermieter das
wir 2/3 Zahlen sollen, der Vermieter hat seine Firma auch im
Haus, sagt aber er hätte noch eine separate Türe, die
Schiebetür ist allerdings der Haupteingang ins Gebäude nicht
nur zu unseren Räumen, auch anderer Firmen haben noch eine
Ausstellungsfläche in dem Gebäude.
Müssen wir da wirklich was zahlen?
Viele Grüße
Tut mir leid, aber dafür brauchst du keinen Tischler, sondern einen Anwalt…
Tanja
Eine Tür ist keine Kleinreparatur- also gar nicht zahlen
Hallo Tanja,
ich bin leider nicht der Experte, den du dir erhoffst. Die reine Logik gebietet mir zu sagen, dass Reparaturen einer Eingangstür der Vermieter übernehmen muss oder zumindest auf alle Mieter des Gebäudes nach qm umlegen muss.
Eine rechtskräftigen Hinweis kann ich dir leider nicht geben.
Liebe Grüße
Ysa
Hallo Tanja, ich weis zwar nicht wie du auf mich kommst.
Zu Thema kann ich nur wie folgt sagen. Generell ist der Vermieter für Repararuren an der vermieteten Sache verantwortlich, unerheblich wieviel Parteien es benötigen. Anders sieht es bei Wartungsarbeiten aus, da kann der Mieter anteilig heran gezogen werden. Ich bin aber kein RA, also im Zweifelsfall noch anderen Rat holen.
Viele Grüße
Udo
Hallo Tanja,
leider kann ich Dir hierbei nicht weiterhelfen.
Bin mir aber sicher, dass sich hier noch jemand findet.
Viel Glück
Gartenzwerg