… wenn mich mein Arbeitgeber mit dem Firmen-PKW auf eine Geschäftsreise mitnimmt? Welche Versicherung muss er abgeschlossen haben, damit ich als Beifahrer abgesichert bin?
Vielen Dank für die Antworten.
Grüßle Bea
… wenn mich mein Arbeitgeber mit dem Firmen-PKW auf eine Geschäftsreise mitnimmt? Welche Versicherung muss er abgeschlossen haben, damit ich als Beifahrer abgesichert bin?
Vielen Dank für die Antworten.
Grüßle Bea
Muß nicht, aber
er sollte eine ordentliche Risikoversicherung auf Dein Leben zugunsten Deines liebsten Hinterbliebenen abgeschlossen haben.
Grüßle
Boris
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Hallo Bea,
ich gehe davon aus, das du einen Verkehrsunfall meintes??
Im allgemeinen werden die Mitarbeiter in die Gruppenunfallversicherung des Betriebs mit aufgenommen (Leistungen bei Invalidität, Tod, etc.) es ist keine MU?- sondern SOLLTESEIN Bestimmung. Wenn dein Chef/Fahrer einen Unfall verursacht und du Beifahrer bist, kannst du deine Ansprüche an die KFZ Haftpflicht deines Chefs/Fahrers stellen. Dies ist dann möglich wenn; du nicht mit dem Fahrer/Halter unter einem Dach wohnst, er die Schuld am Unfall trägt. (@-all-> Bitte ergänzen wenn was fehlt!!)
Da jedoch bei Unfällen manchmal erst ein längerer Prozeßweg vorngeht, wird die Unfallversicherung über den Betrieb abgeschlossen, bzw. deine Person in die Gruppenunfallversicherung eingetragen.
Gruß
Martin
Hallo Bea und Martin,
…wird die Unfallversicherung über den Betrieb
abgeschlossen, bzw. deine Person in die
Gruppenunfallversicherung eingetragen.
Und wenn zwischen Unfall und Auszahlung der Versicherungssumme der Betrieb insolvent wird, dann geht die Zahlung an den Insolvenzverwalter. Ist zwar nicht alltäglich, aber möglich. Ein Kunde hatte kürzlich bei einem Arbeitsunfall den rechten Fuß verloren und die Versicherungsleistung von ca. 20.000 EUR hat der Insolvenzverwalter geschluckt.
Also nicht nur dem Gruppenvertrag vertrauen, zumal die Leistungen meist nicht sehr hoch sind.
Gruß
Boris
Boris, *GRINS*, nein, mal im Ernst. Wie ich meinen Chef kenne, hat er keine Gruppenunfallversicherung. Ich kann also davon ausgehen, dass im schlimmsten Falle seine KFZ-Haftpflicht für eventuelle Schäden meinerseits aufkommt?
Ich möchte mich nur absichern … Besser man hat, als man hätte …
Danke.
Grüßle Bea
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hallo Boris,
Und wenn zwischen Unfall und Auszahlung der Versicherungssumme
der Betrieb insolvent wird, dann geht die Zahlung an den
Insolvenzverwalter.
Wer war denn da wohl berechtigter im Schadenfall??
Wie war denn der Vertrag gestaltet?? Mit oder ohne Namensgebung??
Also sowas ist bei uns nicht drin!!! Darf auch nicht möglich sein, MM nach.
Gruß
Martin
Gibts doch!
Hallo Martin,
betreffende Person ist nur Anlagekunde bei mir. Versicherungen, auch die der Ex-Firma, liegen nicht auf meinem Tisch. Jedenfalls trotz anwaltlicher Hilfe ist es nicht gelungen, an die Versicherungssumme zu kommen.
Und doch kann die Versicherung so gestaltet werden, daß der Leistungsempfänger der Versicherungsnehmer ist. Und die ganze Gruppe der Versicherten bekommt das nicht ran. Sind doch alle keine Versicherungsonkels.
Ist wirklich ein aktueller Fall aus der Praxis.
Klar, wenn der VN vom Vertreter einen Vertrag will, wo die Kosten beim VN liegen, der Nutzen bei den Versicherten, dann hätte der Vertreter was falsch gemacht. Aber welchen Auftrag dieser hatte, kann ich nicht rekonstruieren.
Und möglich sein darf das schon. Klar kann sich der Arbeitgeber für den Fall des unfallbedingten Fehlens eines Mitarbeiters so absichern.
Ich vermute nur mal, der AG wollte für die Mitarbeiter für wenig Geld etwas Gutes tun, wollte sich aber die Verfügungsgewalt über das Geld nicht nehmen lassen und hat die Möglichkeit einer Insolvenz nicht erkannt.
Gruß
Boris
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Hallo Bea
,
ich bin hier nicht der Große Versicherungsexperte. Aber da Du mich direkt fragst, auch die Antwort.
Wenn Du dienstlich mit Chef unterwegs bist, dann wäre ein Schaden ein Fall für die Berufsgenossenschaft. Also wie ein Arbeitsunfall. Und ergänzend brauchst Du alles, was im Privatleben sowieso notwendig ist, mit und ohne Dienstreise.
Wichtig, eine Unfallversicherung mit HOHER Versicherungssumme. Eher unwichtig dabei Krankenhaustagegeld, Todesfalleistung, Unfallrente, Übergangsleistung(?).
Noch wichtig Berufsunfähigkeitsversicherung mit Rente.
Und wenn Du Familie hast, eine Risikolebensversicherung. Die Privathaftpflichtversicherung setze ich fast schon voraus.
Es sind also keine Extras notwendig wenn Du auf Dienstreise gehst.
Und nun viel Spaß mit Chef.
Gruß
Boris
Hallo Martin,
nach meiner Kenntnis ist es sogar möglich gegen Versicherungsnehmer vorzugehen, wenn ich mit ihm unter einem Dach wohne. Stichwort: Gefährdungshaftung.
Lediglich dann, wenn ich als Versicherungsnehmer gegen den Fahrer und dessen Versicherung vorgehen will, funktioniert es dann nicht, weil Eigenschaden.
Gruß
Marco
Hallo Boris,
das von dir beschriebene ist nur dann möglich, wenn:
die Unfallversicherung für eigene Rechnung oder ohne Direktanspruch der versicherten Person ausgestaltet ist
Demnach stellen die Ausgaben dafür Beitriebsausgaben beim Versicherungsnehmer dar und beim Arbeitnehmer steuerneutrale Position, da der Arbeitnehmer davon nichts hat.
Die Einnahme dagegen ist eine steuerliche Betriebseinnahme. Hier kann wiederum etwas an den Arbeitnehmer gegeben werden, was eine Betriebsausgabe wiederum darstellt. Betonung liegt auf „kann“. Erhält der Arbeitnehmer Leistungen, sind diese wiederum im wesentlichen steuerpflichtiger Arbeitslohn. Erhält er keine, dann entsteht natürlich auch keine Steuerpflicht.
Eine Unfallversicherung für fremde Rechnung und Direktanspruch bietet sich daher aus vielerlei Gründen an. zwar müssen Teile der Beiträge ggf. als Lohn versteuert werden und zugleich Werbungskosten, Leistungen sind jedoch steuerfrei.
Wie Martin also schon sagte: meiner Meinung nach eine schlechte Beratung (falls er es überhaupt besser wusste). Oder böse gesagt: Er wusste, dass er am Abgrund steht und hat auf Unfälle seiner Mitarbeiter „spekuliert“.
Gruß
Marco
Hallo Boris,
Ich vermute nur mal, der AG wollte für die Mitarbeiter für
wenig Geld etwas Gutes tun, wollte sich aber die
Verfügungsgewalt über das Geld nicht nehmen lassen und hat die
Möglichkeit einer Insolvenz nicht erkannt.
Da sehe ich persönlich schon bald eine Falschberatung, oder liege ich falsch. Es gibt ja die verschiedensten Konstelationen aber eine arbeitgeberfinanzierte Vorsorge sollte doch in jedem Fall vor Insolvenzen geschützt sein. naja, tut mir echt leid für deinen Kunden. Ich hoffe der kommt noch irgendwie an sein Geld.
Gruß
Martin