Geschäftsreisen - Behinderung

Hallo,
hier mal ein Gedankenexperiment:

Nehmen wir an ein Arbeitnehmer ist seit etlichen Jahren bei einer GmbH beschäftigt. Nehmen wir weiter an, dass in letzter Zeit die Geschäftsreisen erheblich zunahmen, die allerdings nicht Bestandteil einer Arbeitsplatzbeschreibung waren, da es diese nie gab. Eine weitere Annahme ist, dass der Arbeitnehmer vor einigen Jahren als Schwerbehinderter mit 50% anerkannt wurde. Könnte in diesem fiktiven Fall der AG nun, weil der AN die Geschäftsreisen nicht in vollem Umfang aus gesundheitlichen Gründen ableisten kann, sich darauf berufen, dass der Antritt der Geschäftsreisen zwingend notwendig sei und wenn dies vom AN nicht geleistet werden kann, könnte er folgende Maßnahmen ergreifen:

  • eine Versetzung zum Beispiel in eine andere Stadt anordnen
  • andere Arbeitsaufgaben übertragen ohne Einwilligung des AN, eventuell auch minder bezahlte (Einkommensverlust)
  • kündigen

Susanne

Hallo Susanne,

abgesehen von der Prüfung, was denn nun tatsächlich die arbeitsrechtlichen Pflichten des AN sind, hätte der AG vor irgendwelchen Maßnahmen ggü. einem schwerbehinderten AN (wenn ihm die Schwerbehinderung bekannt ist) zuerst mal seinen eigenen Pflichten aus § 84 Abs. 1 SGB IX nachzukommen:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__84.html

&Tschüß

Wolfgang

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