Hallo Michael,
Läge damit nach wie vor Geschäftsschädigung vor?
ich glaube nicht, daß es schon eine Geschäftsschädigung ist. Einen Schaden mußt Du ja erstmal nachweisen können (z. B. Rückgang der Umsatzzahlen, ein Kunde springt plötzlich und unerwartet ab etc.).
Die Erbringung eines solchen Nachweises ist sicherlich außerordentlich schwierig. Und selbst wenn es Umsatzrückgänge und rückläufige Auftragszahlen gibt, besteht noch immer kein Beweis dafür, daß dies aus den Äußerungen des Schandmauls resultiert.
Bevor man also die Anwälte reich macht, wäre es vielleicht sinnvoller, seine Energie dahingehend zu verwenden, seine Kunden davon zu überzeugen, daß man mehr leisten kann, als man bewirbt. Worte sind Schall und Rauch. Leistung zählt. Wenn man jetzt aber anfängt, vor einem Richter den Zappelkasper zu machen, um auf Teufel komm’ raus feststellen zu lassen, daß der andere ja lügt, beweist man seinen Kunden doch lediglich, das man sogar Worten gegenüber empfindlich ist, dadurch Umsatzrückgang befürchten muß und auch, daß man jemand ist, der schnell die Obrigkeit anruft.
Merkst Du nicht, daß dieses „Schandmaul“ sich mit seiner „veralbernden Rücknahme“ schon längst selbst zum Hammel gemacht und damit disqualifiziert hat? Die Sache mögen ja manche Leutchen lustig finden, worauf der Typ wohl auch spekuliert. Aber normale Menschen werden ihn für einen Kasper halten, für dessen Geschäft es eine Notwendigkeit ist, die Konkurrenz lächerlich zu machen und ihr alberne Wortkämpfe aufzuzwingen.
Wenn man aber dennoch etwas sucht, das öffentlichkeitswirksam ist, dann doch nicht den Weg zum Richter, damit man hinterher jedem Nichtinteressierten ein Urteil unter die Nase halten kann, sondern ich hielte es für sinnvoller, einfach mal ebenso öffentlich anzufragen, was dieser Typ mit seiner neuen Marketingkampagne, der Konkurrenz alberne Wortspielchen aufzudrängeln, bezwecken möchte. Umsatzsteigerung durch lästige Peinlichkeiten?
Beste Grüße
Mike