Nehmen wir mal an…
Person A hat in seiner Kündigung eine Klausel, dort steht:" A darf sich im Öffentlichen Bereich (Fernseh, Printmedien, Internet etc.) nicht negativ oder geschäftsschädigend über die Firma auslassen. Andernfalls drohen eine Strafe von 1000 Euro pro Vergehen!"Person A ist aber nun als Zeuge vor Gericht geladen, musste bereits eine eidesstattliche Aussage abgeben. Trifft hier der Satz von oben zu das sich A nicht frei äußern darf? Oder hat diese Klausel vor Gericht keine Verwendung? Muss A mit einer Strafe rechnen?
Hallo!
Gerichtsverhandlung mag zwar i.d.R. öffentlich sein, ist aber nicht die „Öffentlichkeit“, die laut Vertragsklausel gemeint ist !
Und Zeuge muss wahr aussagen.
Wenn diese Wahrheit der Firma unangenehm sein sollte, dann ist das eben so. Aber das Geschäft wird doch nicht durch die Aussage geschädigt, sondern durch das Verhalten der Firma !
Mich wundert die Frage.
Frage doch den Richter vorher, dann gibts auch mal wieder was zu Lachen im Sitzungssaal.
MfG
duck313
Nehmen wir mal an…
Person A hat in seiner Kündigung eine Klausel, dort steht:" A
darf sich im Öffentlichen Bereich (Fernseh, Printmedien,
Internet etc.) nicht negativ oder geschäftsschädigend über die
Firma auslassen. Andernfalls drohen eine Strafe von 1000 Euro
pro Vergehen!
Dieser Text wundert mich etwas. Wurde diese sogenannte Strafe durch eine Verurteilung durch ein Gericht ausgesprochen ?
In ein Kündigungsschreiben kann man viel schreiben. Nur ob dies rechtens ist, entscheiden dann die Gerichte.