Geschäftsschädigende Verallgemeinerung?

Tach’chen.

Eine Person X habe auf Ihrer Internetseite allgemeine Informationen zu einer Bestimmten Warengattung (z.B. Herrenoberhemden). Es würde die Aussage gemacht, „es gibt Mischgewebe-, Leinen-, … etc. Hemden, hochwertige Hemden bestehen aber aus Baumwolle“.

Wäre diese Aussage nicht geschäftsschädigend für Person Y, die andere als Baumwollhemden verkaufen möchte? Gäbe es eine Möglichkeit gegen die Verallgemeinerungen der Person Y vorzugehen? Allgemein anerkannte und objektive Kriterien, welche die Aussage rechtfertigen würden, dass eine Ware einer Eigenschaft hochwertiger als eine andere ist, sind mir nicht bekannt. Kann so eine Verallgemeinerung statthaft sein?

Vielen Dank
TTR

So viel Meinungsfreiheit muss sein.

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So viel Meinungsfreiheit muss sein.

Ist das Deine persönliche Einschätzung oder eine fachlich fundierte Aussage?

Könnte man dann nicht auch damit werben, dass „es zwar auch Autos aus Wolfsburg, Ingolstadt und STuttgart kommen, hochwertige Autos jedoch in München hergestellt würden“? Mir scheint das etwas grenzwertig…

Fachlich fundierte Meinungen dazu?

Vielen Dank
TTR

Eine Person X habe auf Ihrer Internetseite allgemeine
Informationen zu einer Bestimmten Warengattung (z.B.
Herrenoberhemden). Es würde die Aussage gemacht, „es gibt
Mischgewebe-, Leinen-, … etc. Hemden, hochwertige Hemden
bestehen aber aus Baumwolle“.

Hier besteht m.E. soviel Interpretationsspielraum, dass die Aussage nicht zu bheanstanden ist. Was ist hochwertig? Da geht es schon los. Sicher sind Hemden aus Baumwolle hochwertiger als welches aus Polyester. Aussagen wie hochwertig, schnell, sparsam, toll, super etc. dürften allesamt zulässig sein. Kritisch wird es, wenn die Aussagen das Produkt als hochwertigstes, schnellstes, sparsamstes etc. darstellen, denn dann dürfte ein Vergleich objektiv möglich und die Aussage, sofern nicht korrekt, ggf. wettbewerbswidrig sein.

Gruß

S.J.

Fachlich fundierte Meinungen dazu?

Hier muss man abgrenzen. Dem Auto ging es um allgemeine Materialien zum herstellen eines Produkts. Da kann man durch aus unterschiedlicher Meinung sein. Selbst wissenschaftliche Untersuchungen muss er nicht anerkennen, mit gewissen grundlegenden Aussnahmen.

Was du meinst ist schon eher vergleichende Werbung, die aber in gewissen Grenzen durchaus zulässig ist. Siehe mal Pepsi / Coca Spots in den USA an.

Direkt ableiten aus dem UWG lässt es sich nicht. Solange der Meinungsverfasser nicht direkt die andere Firma angreift.

Hier müsste man mal den kompletten Sachverhalt kennen.