Geschäftsschädigendes Verhalten

Guten Abend

Angenommen ich versuche bei einem Auktionshaus nach einer Verkaufssperre wg. Zahlungsverzug die geforderten Rechnungen per Paypal-System zu bezahlen, was dieses aber nicht akzeptiert und anschließend per Überweisung und schicke diesem Auktionshaus Belege meiner Überweisungen muß mich dieses Auktionshaus dann nicht sofort wieder für den Handel freischalten oder kann es sich dabei sämtliche Zeit der Welt lassen, weil es das Lastschriftverfahren als einzige Zahlungsmethode durchboxen will obwohl es andere Zahlungsverfahren ebenfalls vorsieht.
Kann ich für den Zeitraum der Sperre nach Zeitpunkt der Bezahlung aller Forderungen Schadenersatz stellen oder ist dies kein grob fahrlässiges Verhalten der Mitarbeiter.Ist es darüber hinaus zulässig für derartig gravierende unternehmerische Belange, rechtsverbindliche Auskunft durch das Auktionshaus nur über einen überteuerte Telefonnummer (59ct/min) zu erteilen?

Ciao
Wolfgang

muß mich dieses
Auktionshaus dann nicht sofort wieder für den Handel
freischalten oder kann es sich dabei sämtliche Zeit der Welt
lassen

Hi,

Du hast dir Zeit mit der Bezahlung gelassen, warum sollte eBay jetzt alles stehen und liegen lassen, bloß um deinen Account freizuschalten?

Gruß
Sticky

Ist das eine Rechtsauffassung?

Falls nein? Warum sollen sich Käufer wie Verkäufer an Regeln halten, die eindeutig durch kein Gesetz abgesichert sind, z.B. Freunde nicht mitbieten lassen, Sniperprogramme einsetzen,innerhalb von 3 Tagen nach Auktionsende auf Mails antworten, etc.
Meine einfache Antwort, weil es einen bestimmten Umgang miteinander gibt, der die vermeintliche Anonymität des Internets erträglich macht.

Es bestehen keine Aussenstände mehr, also ist das Ebayverhalten aus meiner Sicht Schikane, denn der Beleg, daß bezahlt wurde ist erbracht. Ebay will die Nutzer zum Lastschriftverfahren zwingen, weil dieses Verfahren das einfachste ist, um an Kontoinformationen heranzukommen die bei Insolvenz den leichtesten Zugriff auf Forderungen ermöglicht.

Ein Freund von mir, des Juristischen nicht ganz unwissend hat mich darauf gebracht, mir allerdings wenig Erfolg darauf zugesichert dies auch beweisen zu können.

Ciao
Wolfgang

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Gibt es ein Recht darauf, bei ebay einen Account haben
zu dürfen?
Kann sich ein Aktionshaus seine Kunden nicht aussuchen?

Gruß
Elke

Nein, das gibt es nicht, denn Ebay hat laut Rechtsauffassung natürlich keine Monopolstellung, sonst wäre es anders.
Aber einen verspätete Zahlung zum Anlaß für Mitgliedsauschluß zu nehmen wäre kleinkariert und für mich entstünde dann die nächste juristische Frage, darf Ebay dies willkürlich machen, z.B. bei Kleinkunden, während Großkunden hiervon ausgenommen werden.

Dies wird zunehmend zu einer Diskussion die an dieser Stelle nicht zu suchen hat.

Ciao
Wolfgang

P.S. Bitte beim Thema bleiben

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Nein, das gibt es nicht, denn Ebay hat laut Rechtsauffassung
natürlich keine Monopolstellung, sonst wäre es anders.
Aber einen verspätete Zahlung zum Anlaß für Mitgliedsauschluß
zu nehmen wäre kleinkariert

mag sein, aber ihr Recht.

und für mich entstünde dann die
nächste juristische Frage, darf Ebay dies willkürlich machen,
z.B. bei Kleinkunden, während Großkunden hiervon ausgenommen
werden.

Ist es denn willkürlich, wenn du als langsamer Zahler bekannt
bist? Meine Fragen sind im Übrigen absichtlich gestellt,
nicht um einen Nebenschauplatz zu eröffnen, sondern um
deine Frage einzukreisen.

Dies wird zunehmend zu einer Diskussion die an dieser Stelle
nicht zu suchen hat.

Deine ganze Frage hat in diesem Brett nichts zu suchen,
du profitierst zur Zeit noch von einem Mod, der anderweitig
beschäftigt ist.
–> FAQ:1129

Gruß
Elke

PS: mein Posting war sehr wohl am Thema

Falls nein? Warum sollen sich Käufer wie Verkäufer an Regeln
halten, die eindeutig durch kein Gesetz abgesichert sind, z.B.
Freunde nicht mitbieten lassen, Sniperprogramme
einsetzen,innerhalb von 3 Tagen nach Auktionsende auf Mails
antworten, etc.

Durch kein Gesetz abgesichert? Und was ist mit dem Vertragsrecht?

Meine einfache Antwort, weil es einen bestimmten Umgang
miteinander gibt, der die vermeintliche Anonymität des
Internets erträglich macht.

Noch einfacher: Weil es einen Vertrag gibt und in diesen Vertrag wirksam eingebundene AGB.

Gruss
Schorsch

Hallo,

und für mich entstünde dann die
nächste juristische Frage, darf Ebay dies willkürlich machen,
z.B. bei Kleinkunden, während Großkunden hiervon ausgenommen
werden.

Ist es denn willkürlich, wenn du als langsamer Zahler bekannt
bist? Meine Fragen sind im Übrigen absichtlich gestellt,

Merkst du, daß du mir etwas völlig anderes als dem Großkunden unterstellst?

nicht um einen Nebenschauplatz zu eröffnen, sondern um
deine Frage einzukreisen.

Was kreist du denn ein, wenn ich Fragen stelle und andere Fragen die mit dem Thema nichts zu tun haben aufgeworfen werden.

Wie: Gibt es ein Recht darauf, bei ebay einen Account haben
zu dürfen? Kann sich ein Aktionshaus seine Kunden nicht aussuchen?

Dies wird zunehmend zu einer Diskussion die an dieser Stelle
nicht zu suchen hat.

Deine ganze Frage hat in diesem Brett nichts zu suchen,
du profitierst zur Zeit noch von einem Mod, der anderweitig
beschäftigt ist.
–> FAQ:1129

Gruß
Elke

PS: mein Posting war sehr wohl am Thema

Kann es sein, daß du andere Postings von mir querliest und diese zur Meinungsbildung zu dieser Thematik heranziehst. Ich wiederhole nochmals:

Darf ein Auktionshaus (das es Ebay sei, hat ein anderer Poster gemutmaßt) einen Kunden, der wg. verspäteter Zahlung vorrübergehend ausgeschlossen ist, nach Zahlung der Forderungen weiterhin gesperrt bleiben, wenn das Auktionshaus Kenntniss davon hat, daß die Zahlung erfolgt ist.
Nur zur Erklärung: ein Stromanbieter darf das nicht und man kann Verzugsschaden geltend machen und gewinnt so einen Prozeß vor Gericht weil dies Willkür ist.

Ciao
Wolfgang

Hi,

Darf ein Auktionshaus (das es Ebay sei, hat ein anderer Poster
gemutmaßt) einen Kunden, der wg. verspäteter Zahlung
vorrübergehend ausgeschlossen ist, nach Zahlung der
Forderungen weiterhin gesperrt bleiben, wenn das Auktionshaus
Kenntniss davon hat, daß die Zahlung erfolgt ist.

Schau in die AGB. Da stehts drin. Und IMHO ja, wenn bezahlt wurde, ist es keineswegs zwingend, daß du erneut bei dem Auktionshaus weitermachen darfst.

Nur zur Erklärung: ein Stromanbieter darf das nicht und man
kann Verzugsschaden geltend machen und gewinnt so einen Prozeß
vor Gericht weil dies Willkür ist.

Ein Auktionshaus ist kein Stromanbieter. Aber eine Stromsperre kann zulässig sein, was von den genaueren Umständen abhängt.
http://www.stromtip.de/rubrik2/17526/0/2/Stromversor…

mfg Ulrich (IANAL)

Hallo,

und für mich entstünde dann die
nächste juristische Frage, darf Ebay dies willkürlich machen,
z.B. bei Kleinkunden, während Großkunden hiervon ausgenommen
werden.

Ist es denn willkürlich, wenn du als langsamer Zahler bekannt
bist? Meine Fragen sind im Übrigen absichtlich gestellt,

Merkst du, daß du mir etwas völlig anderes als dem Großkunden
unterstellst?

Ich unterstelle gar nichts. Du schreibst: „ich war im
Verzug“. Was hat das mit irgendwelchen Großkunden zu tun?
(nebenbei bewegst du dich immer noch im falschen Fahrwasser,
was dieses Brett angeht, auf die FAQ habe ich schon verwiesen).

Was kreist du denn ein, wenn ich Fragen stelle und andere
Fragen die mit dem Thema nichts zu tun haben aufgeworfen
werden.

Natürlich haben sie mit dem Thema zu tun. Du fragst,
ob sie das tun können. Meine Frage zielt darauf ab, warum
es ebay - genau wie jedem anderen Geschäft - nicht erlaubt
sein soll, sich seine Kunden auszusuchen.

Kann es sein, daß du andere Postings von mir querliest und
diese zur Meinungsbildung zu dieser Thematik heranziehst.

Nein. Ich kann mich nicht erinnern, von dir eine andere
Frage gelesen zu haben.

Darf ein Auktionshaus (das es Ebay sei, hat ein anderer Poster
gemutmaßt) einen Kunden, der wg. verspäteter Zahlung
vorrübergehend ausgeschlossen ist, nach Zahlung der
Forderungen weiterhin gesperrt bleiben, wenn das Auktionshaus
Kenntniss davon hat, daß die Zahlung erfolgt ist.

Meine Frage dazu war: warum sollte eine Auktionshaus sich
seine Kunden nicht aussuchen können?

Nur zur Erklärung: ein Stromanbieter darf das nicht und man
kann Verzugsschaden geltend machen und gewinnt so einen Prozeß
vor Gericht weil dies Willkür ist.

Ein Stromanbieter ist aber etwas ganz anderes als ein Auktions-
haus, die Ware „Strom“ nicht mit dem Kundenverhältnis zu einem
Auktionshaus vergleichbar.

Gruß
Elke