angenommen, Jemand will sein Haus über einen Makler verkaufen. Da der das aber nicht schafft, lässt er den Vertrag nach einem Jahr auslaufen.
Angenommen, einige Jahre später will derselbe Jemand ein Haus kaufen und und interessiert sich für ein Objekt, das von dem vorgemeinten Makler vermittelt wird. Der lehnt aber ab, ihm das Haus zu zeigen und den Kontakt mit dem Verkäufer herzustellen, weil er mit Jemand keine Geschäfte mehr machen will.
Angenommen, Jemand macht nun selbst den Verkäufer ausfindig, berichtet ihm, was da passiert ist, und der kündigt daraufhin seinen Vertrag mit dem Makler.
Kann der Makler Jemand dann wegen Geschäftschädigung verklagen und Schadensersatz verlangen?
Angenommen, einige Jahre später will derselbe Jemand ein Haus
kaufen und und interessiert sich für ein Objekt, das von dem
vorgemeinten Makler vermittelt wird. Der lehnt aber ab, ihm
das Haus zu zeigen und den Kontakt mit dem Verkäufer
herzustellen, weil er mit Jemand keine Geschäfte mehr machen
will.
Kann der Makler Jemand dann wegen Geschäftschädigung verklagen
und Schadensersatz verlangen?
dem Makler koennte durchaus seine Provision zustehen und die koennte er dann ggf. auch einklagen … Wieso sollte er da auf „Geschäftsschädigung“ klagen wollen…
Du hast ein „Danke“ bekommen, obwohl Deine Antwort völlig an meiner Frage vorbeigeht.
Es geht nicht um das Zustandekommen eines Kaufs, sondern um die Weitergabe der Information, dass der Makler einem Interessierten, der möglicherweise kaufen würde, die Vermittlung verweigert. Damit schadet er seinem Auftraggeber, dem Verkäufer.
Falls der Makler aber wegen Geschäftsschädigung klagen kann, weil der Verkäufer ihm den Auftrag entzogen hat, hat Jemand keinen Beweis, wenn die Ablehnung telefonisch erfolgte.