Geschäftsschädigung

Hallo,
in einem Forum wurde die Begründung für die Wirksamkeit esoterischer Geräte auf der Homepage des Verkäufers (evt. auch Erfinders des Gerätes) bezweifelt. Die geäußerten Zweifel waren allgemein gehalten (‚Schwachsinn‘, ‚falsche Fachbegriffe‘, ‚Mist‘, ‚Dreistigkeit, damit Geld verdienen zu wollen‘) und bezogen sich nicht auf konkrete Stellen der Homepage. Auch wurde auf kein konkretes Gerät Bezug genommen. Die Adresse der Homepage wurde nicht genannt, ist aber in der Visitenkarte des Verkäufers zu finden.
Nun drohte der Verkäufer mit einer Anzeige wegen Geschäftsschädigung.

Was könnte dem Zweifler angelastet werden? Müsste ggf. der Verkäufer oder der Zweifler die Richtigkeit der getätigten Aussagen beweisen? Handelt es sich überhaupt um Aussagen, die bewiesen werden müssen oder um erlaubte Meinungsäußerungen? Sollte der Zweifler ggf. einer Abmahnung widersprechen oder sollte er ihr (kostenpflichtig?) zustimmen - wer müsste dann hier was beweisen?

Bitte fragt nach, wenn wichtige Informationen fehlen.

Gruß
loderunner

Hallo loderunner

wenn der „Zweifler“ generell diese Geräte angezweifelt hat, sehe ich
keine konkrete Geschäftsschädigung. Ein Schaden dürfte ausserdem sehr
schwer zu beziffern sein. Das ist also ein grosses Handicap für den
„Verkäufer“.

Wenn ich sage: „Alle Diesel-Autos sind üble Stinker“, sehe ich das
als persönliche Meinungsäusserung. Wenn ich jedoch sage: „Die Diesel-
Autos der Marke XY sind üble Stinker“, sehe ich darin eher eine
Rufschädigung und würde erwarten, dass ich beweispflichtig wäre für
meine Aussage.

Die Rechtsgelehrten werden bestimmt noch mehr wissen.

Gruss
Heinz (IANAL)

Hallo,
Danke für Deine Meinung. Vermutlich wird der angeblich geschädigte von seinen Anwälten (wenn er überhaupt einen aufsucht) entsprechend informiert werden. Fragt sich natürlich, ob er auf sie hört.

Die Rechtsgelehrten werden bestimmt noch mehr wissen.

Das wäre natürlich toll. Momentan sieht es aber leider nicht so aus. :frowning:
Vielleicht zu spezielles Thema. Da hilft wohl nur google und seine Geschwister.

Gruß
loderunner

Ergänzungsfrage: Link?
Hallo,
offensichtlich gibt es wenige Meinungen dazu. Vielleicht ein zu spezielles Thema :frowning:
Ich kann mich erinnern, dass es da aber mal (hier im Forum?) eine Diskussion dazu gab, hat da jemand vielleicht irgendeinen Link zu ähnlichen Fällen? Ich meine mich an eine Meinungsäußerung in einem anderen Forum (Heise?) zu erinnern, die vor einem Gericht verhandelt worden ist.
Hat da jemand etwas?
Gruß
loderunner