Hallo,
stimmt es, daß man bis zu 4 Wochen vor Gewerbeanmeldung die Geschäftstätigkeit aufnehmen darf, wenn man beabsichtigt, ein Gewerbe zu eröffnen (und es natürlich dann auch tut)?
Danke vorab!
Hallo,
stimmt es, daß man bis zu 4 Wochen vor Gewerbeanmeldung die Geschäftstätigkeit aufnehmen darf, wenn man beabsichtigt, ein Gewerbe zu eröffnen (und es natürlich dann auch tut)?
Danke vorab!
Hi
So viel ich weiß ,spätestens am ersten Tag der gewerblichen Ausführung ,Arbeit.
Gruß Nino
wieso meldest du dein gewerbe nicht einfach früher an??
j.
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Hi,
ich habe sehr kurzfristig ein Angebot zu einer selbständigen Tätigkeit bekommen (Auftragnehmer), mit der schnellstmöglich begonnen werden muß. Vorher soll jedoch noch eine Gesellschaft gegründet werden, was einige Zeit in Anspruch nimmt.
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Aber klar geht das,
es gibt alle möglichen Gesellschaften i.G. (in Gründung), die erst mal den Markt austesten, bevor sie sich auf eine Anmeldung einlassen.
Wie lange das geht, kann ich Dir nicht sagen, aber 14 Tage ganz bestimmt. Deine 4 Wochen könnten durchaus stimmen. Das enthebt Dich aber nicht der MWSt/Vorsteuer-Abrechnungspflicht bei Deinem Finanzamt, auch wenn Du wieder dicht machst.
Ruf doch mal beim Gewerbeamt an, die sagen Dir das genau. Und beißen tun die auch nicht.
Gruß
Richard
stimmt es, daß man bis zu 4 Wochen vor Gewerbeanmeldung die
Geschäftstätigkeit aufnehmen darf, wenn man beabsichtigt, ein
Gewerbe zu eröffnen (und es natürlich dann auch tut)?Danke vorab!
wieso meldest du dein gewerbe nicht einfach früher an??
j.
Hi,
ich habe sehr kurzfristig ein Angebot zu einer selbständigen
Tätigkeit bekommen (Auftragnehmer), mit der schnellstmöglich
begonnen werden muß. Vorher soll jedoch noch eine Gesellschaft
gegründet werden, was einige Zeit in Anspruch nimmt.