wenn Sie nachweisen können, dass der Verkäufer Sie zum Kauf gedrängt hat und ihm bekannt war, dass bei vorheriger Unterzeichnung des Kaufvertrages die Finanzierung noch nicht geregelt war, dann sollten Sie durch einen Anwalt prüfen lassen, ob den Verkäufer nicht ein Mitverschulden trifft !!!
Nun zum anderen Teil…
der EURIBOR ist ein Zinssatz zu dem sich Banken untereinander Geld leihen, er ist nach Laufzeiten gestaffelt und kann z.B. bei der http://www.comdirectbank.de (Zinssätze) abgerufen werden, steht aber auch in den meisten Tageszeitungen, und liegt derzeit bei 2,085% (1 Monat).
D.h. der Gläubiger würde geltend machen können:
1. Zinssatz von 2,085% + 3,000% = 5,085%
da er aber einen höheren Schaden beweisen kann
2. Zinssatz von 12,750% + 5,500% = 18,250%
… ganz schön heftig.
Da Sie ja vermutlich einen Berater (Steuerberater oder Unternehmensberater) hatten, der Sie beim Kauf des Unternehmens begleitet hat… gestatten Sie die Frage, wieso die Sie derart haben ins Messer laufen lassen ???
Man unterschreibt doch keinen Vertrag, wenn klar ist, dass man ihn nicht voll oder nicht fristgemäß erfüllen kann ?!?!?!