Geschaeftsunfaehig bescheinigen durch facharzt

Hallo,
kann mir jemand sagen, ob ein Nervenarzt eine
Bescheinigung ausstellen kann/darf wenn ein
Patient

im April 1991 erstmal wegen Angst-und Panikattacken
zu ihm gekommen ist
dann in den naechsten Monaten…im beruflichen Leben
zwar unter diesen Symptomen stand…

aber erst im Januar 1992 zusammengebrochen ist und
von da an in staendiger Behandlung beim Nervenarzt
war und krankgeschrieben wurde.

Es geht um den Monat Dezember 1991…wo der Patient
eine Unterschrift geleistet hat…unter starken
Aengsten …eingeschraenkt in seiner psychischen
Gesundheit…und hierueber braucht der Patient
eine aerztliche Beschenigung dass der im Dezember
1991 bereits geschaftsunfaehig war.

Danke fuer Eure Antworten

Hallo

Es geht um den Monat Dezember 1991…wo der Patient

eine Unterschrift geleistet hat…unter starken

Aengsten …eingeschraenkt in seiner psychischen

Gesundheit…und hierueber braucht der Patient

eine aerztliche Beschenigung dass der im Dezember

1991 bereits geschaftsunfaehig war.

Ein Arzt kann keine Geschäftsunfähigkeit bescheinigen, er kann „nur“ den Zustand/eine Krankheit attestieren. Die Geschäftsfähigkeit selbst wird durch ein Gericht festgestellt.
Das müsste also in einem Verfahren geklärt werden. Ob das noch 10 Jahre später möglich ist, bzw. eine Geschäftsunfähigkeit rückwirkend etwas an „der Unterschrift“ ändert ist eine Sache für den Fachmann, also sollte man doch einen Anwalt befragen.

Gruß, DW.