Geschäftsunfähig?

Hallo zusammen,

wie kann man einem Familienmitglied, welches durch einen Herzinfakt, an nachgewiesener Geistesschwäche leidet, davon abhalten weiterhin Geschäfte (Vermietung und Verpachtung) zu tätigen? An Einsicht ist bei der betroffenen Person nicht zu denken.

Ich frage eigentlich nicht nur nach Rechtsmitteln sondern auch nach evtl. anderen Tipps, etc.

Danke für Hilfe!

Gruß
Jens

Hi,
ich hab zwar noch nie gehört, dass jemand durch einen Herzinfarkt an Geistesschwäche leidet, aber nun ja.
Das einzige, was ihr tun könnt, ist, euch entweder an das Gesundheitsamt (Betreuungsstelle ) oder das zuständige Amtsgericht (Vormundschaftsgericht) wenden und anregen, für den Betroffenen eine Betreuung einzurichten, weil er nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Dann wird ein psychiatrisches Gutachten gemacht, in dem dann festgestellt wird, in welchem Umfang er einer Betreuung bedarf. Diese Betreuung ist das, was früher eine Entmündigung war. Heutzutage wird jedoch die Betreuung machmal nur für bestimmte Aufgaben, z.B. finanzielle Angelegenheiten, eingerichtet. Sie kann auch z.B. für Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung etc. eingerichtet werden, je nach Bedarf. Der Betreuer muss immer im Sinne des Betreuten handeln. Wenn erhebliches Vermögen da ist, empfiehlt es sich, als Betreuer jemanden zu nehmen, der sich mit Vermögensverwaltung auskennt. Wenn Vermögen da ist, muss der Betreute allerdings den Betreuer aus seinem Vermögen bezahlen. Hierbei gibt es Unterschiede: ein ehrenamtlicher Betreuer erhält nur eine geringe Aufwandsentschädigung, ein Berufsbetreuer kann teuer werden. Zum Thema Betreuung findest du jede Menge Infos im Net. Einfach mal googlen.

Gruß
Nelly

Hallo Jens,

die Geschäftsunfähigkeit mußte ärtzlich festgestellt werden und ein Vormund bestellt.

Verwandte können dies beantragen: familiengericht!

gruss
winkel

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Hi,
ich hab zwar noch nie gehört, dass jemand durch einen
Herzinfarkt an Geistesschwäche leidet, aber nun ja.

Na ja, habe ich mich falsch ausgedrückt:
Herzinfakt -> nach mehr als zehn Minuten ohne Sauerstoff wiederbelebt -> Geistesschwäche!

Danke für die Tipps! Allerdings wird die Person sich keinem Test unterziehen wollen und lässt sich niemanden zur Seite stellen!

Gruß
jens

Danke für die Tipps! Allerdings wird die Person sich keinem
Test unterziehen wollen und lässt sich niemanden zur Seite
stellen!

Hi,

wenn das ausschließlich mit Zustimmung des zu Betreuenden möglich wäre, könnte man die ganze Betreuungsgeschichte auch gleich abschaffen. Natürlich stehen viele Betreute gegen ihren Willen unter Betreuung, aber wenn es nun mal nötig ist, wegen psychischer Erkrankung, Demenz, Geistesschwäche, Alkoholismus, Drogensucht etc., dann wird auch gegen den Willen der Person eine Betreuung eingerichtet. Es geht ja u.a darum, die Person davor zu bewahren, sich selbst zu schaden, sei es gesundheitlich oder finanziell. Wenn es allerdings nur darum geht, das Erbe zu sichern, wird nicht unbedingt ein Betreuer bestellt. Also wenn der Betreute seine Angelegenheiten noch selbst regeln kann und zwar verschwenderisch lebt, aber nicht die Gefahr besteht, dass er verarmt. Selbst da bin ich mir nicht ganz sicher, ob „drohende Verarmung“ allein schon ein Grund für eine Betreuung wäre. Da müssen sicher noch andere Aspekte hinzu kommen. Ich würde dir empfehlen, einfach mal bei eurem Gesundheitsamt anzurufen und mit dem zuständigen Menschen dort den Fall zu besprechen. Dort wird man dir sicher nähere Infos geben zu dem konkreten Fall geben können.

Gruß
Nelly