Geschäftsveräußerung bei Untervermietung

Hallo,

folgender Fall:

Hr. x ist jahrelanger Betreiber einer Gaststätte. Er hat diese gemietet und ist auch für die nächsten 5 Jahre noch an den Mietvertrag gebunden.

Das Inventar gehört ihm.

Jetzt will Hr. x die Kneipe nicht mehr führen und findet einen neuen Herrn (Hr. y) , der dies gerne machen möchte.

Hr. x verkauft also sein Inventar und seine Speisen an Hr. y.

Hr. x schließt außerdem ein Vertrag mit Hr. y über die Vermietung ab, da Hr. x ja nicht aus seinem noch bestehenden Vertrag rauskommen.

Hr. y zahlt dann direkt an den Vermieter von Hr. x die Miete, während Hr. x aber der Verpächter von Hr. y ist.

Frage:

Liegt hier eine umsatzsteuerfreie Geschäftsveräußerung vor??? Also muss Hr. x Ust für sein verkauftes Inventar u. Bestände an Hr. y abführen?

Aus welchem § kann ich das lesen?

Vielen Dank für evtl. Antworten!

Die nicht steuerbare geschäftsveräußerung im ganzen im sinne von § 1 Abs. 1a UStG setzt voraus, dass der veräußernde unternehmen sämtliche wesentlichen betriebsgrundlagen an einen erwerber überträgt, und dieser die unternehmerische tätigkeit fortsetzt.

zu den wesentlichen betriebsgrundlagen gehört m.E. in diesem fall auch das pachtrecht. nur wenn dieses mit übertragen wird, und der erwerber somit befähigt wird mit dem verpachter einen eigenen pachtvertrag abzuschließen und die räume weiterhin unverändert zu nutzen, liegt eine geschäftsveräußerung im ganzen vor (vgl. auch BFH V 225/65, BStBl II 1969, 303).

da im vorliegenden fall der pachtvertrag weiterhin auf den veräußerer läuft liegt m.E. keine geschäftsveräußerung i.S.v. § 1 Abs. 1a UStG vor.

Hallo,

bei diesem Konstrukt kann ich nicht mal eine Geschäftsveräußerung erkennen.
Das Geschäft ist nicht veräußert, sondern hier liegt eine Betriebsverpachtung vor.
Ergo kann es auch keine Umsatzsteuerbefreiung geben.

Gruß
Lawrence