Hallo,
folgender Fall:
Hr. x ist jahrelanger Betreiber einer Gaststätte. Er hat diese gemietet und ist auch für die nächsten 5 Jahre noch an den Mietvertrag gebunden.
Das Inventar gehört ihm.
Jetzt will Hr. x die Kneipe nicht mehr führen und findet einen neuen Herrn (Hr. y) , der dies gerne machen möchte.
Hr. x verkauft also sein Inventar und seine Speisen an Hr. y.
Hr. x schließt außerdem ein Vertrag mit Hr. y über die Vermietung ab, da Hr. x ja nicht aus seinem noch bestehenden Vertrag rauskommen.
Hr. y zahlt dann direkt an den Vermieter von Hr. x die Miete, während Hr. x aber der Verpächter von Hr. y ist.
Frage:
Liegt hier eine umsatzsteuerfreie Geschäftsveräußerung vor??? Also muss Hr. x Ust für sein verkauftes Inventar u. Bestände an Hr. y abführen?
Aus welchem § kann ich das lesen?
Vielen Dank für evtl. Antworten!