Geschäftsvorfall / Schuldrecht / Insolvenz

Guten Morgen,

hier ein interessanter Fall zur Diskussion:

Ein Bauunternehmer (A) erhält einen Auftrag für ein Hausbau (€ 200.000).
Vom Auftraggeber erhält er eine Anzahlung in Höhe von € 100.000,–.
Davon kauft er Ziegelstein im Wert von € 60.000,–
€ 40.000,-- verwendet er für die Rückzahlung von Schulden, Steuern usw.

Nach einiger Zeit merkt er, dass er den Auftrag nicht fertigstellen kann, da ihm die finanziellen Mittel fehlen weiteres Material einzukaufen und auch Handwerker zu bezahlen.

Ein befreundeter Bauunternehmer (B) könnte den Auftrag übernehmen.
Dazu übergibt Bauunternehmer (A) die eingekauften Ziegelstein (€ 60.000,–) an Bauunternehmer (B).
Weiter erhält B von A noch Dachziegel aus dem Lager von A (diese hatte er vor Jahren mal eingekauft) im Werte von € 40.000,–

Insgesamt erhält B also Ware im Wert von € 100.000,-- und den Auftrag für den Hausbau (inclusive den Anspruch vom Auftraggeber im Wert der Anzahlung von € 100.000,–)

Anschließend erstellt B das Haus, investiert noch weitere € 70.000,-- und erhält zum Schluss vom Auftraggeber die Abschlusszahlung in Höhe von € 100.000,–. Sein Gewinn beträgt € 30.000,-- (natürlich vor Steuern).
A erhält davon nix.

  • Ist so ein „Dreiecksgeschäft“ möglich, da zwischen A und B kein Geld fließt.
    (Insbesondere auch für die Umsatzsteuer?)
    Meiner Meinung ist das ein ganz normaler Geschäftsvorgang!

  • Wie ist das Schuldrechtlilch? Der Bauunternehmer A ist ja finanziell angeschlagen, deshalb gibt er den Auftrag ab. Wie verhält sich das sollte er kurz darauf in Insolvenz gehen? Kann man ihm aus diesem Geschäft ein „Strick drehen“? (A war Eigentümer der Ziegelsteine und der Dachziegel und hat das Eigentum an B übergeben - A hat auch den Anspruch in Höhe von € 100.000,-- gegen ihn an B „übergeben“)

Bin auf die Diskussion sehr gespannt.

Beste Grüße
Mag