Hallo,
angenommen, ein AG stellt seinem AN einen Geschäftswagen, auch zur privaten Nutzung zur Verfügung.
Der AN wohnt unter der Woche an seinem Zweitwohnsitz, ca. 15 km vom Arbeitsort weg.
Am WE fährt er zu seinem Erstwohnsitz, ca 200 km entfert. Also eine Familienheimgfahrt.
Was müsste als geldwerter Vorteil versteuert werden.
1 % des Kfz-Listenpreises ist mir klar.
0,03 % vom Zweitwohnsitz zur Arbeitsstätte auch.
Aber wie verhält es sich mit den Familienheimfahrten und sonstiger privater Nutzung?
Gibt es Freibeträge oder Höchstgrenzen?
Nuir mal so in die Runde gefragt
Danke und Grüße
Detlef