Guten Tag,
ein Firma hat letztes Jahr einen Geschäftswagen verkauft, wert nach AFA 9000 Euro. Diese KFZ war fremd finaziert. Mußte noch 5100 Euro ablösen rest 3900 Euro. Diese 3900 Euro sind wieder in die Neufinazierung des Neuen Geschäftswagen gelaufen. Nun sagt das Finanzamt die 3900 Euro sind Einnahmen.
Stimmt das?
Denke schon, dass das Erlöse sind. Sind ja auf der anderen Seite auch wieder Ausgaben durch die Anschaffung des neuen Pkw (die Ausgaben werden da halt nur auf die Nutzungsdauer verteilt)
Viele Grüße,
Lilli-Jean
Servus,
Einnahmen aus der Veräußerung sind alle Beträge, die man für den PKW bekommt: Kaufpreis und eventuelle Nebenleistungen.
Der Gewinn aus der Veräußerung ist die Differenz aus Einnahmen und Restbuchwert zum Zeitpunkt des Verkaufs.
Es kommt nicht darauf an, ob man den Gewinn investiert oder entnimmt.
Den Rest der Frage hab ich nicht verstanden, das ist mir zu akrobatisch.
Schöne Grüße
MM
Hi !
In diesem Sachverhalt kommen, nach meiner Zählung, 5 Sachverhalte vor. Jeder dieser Sachverhalte wird in Buchhaltung und nach steuerlichen Gesichtspunkten einzeln betrachtet. Eine zusammenfassende Betrachtung ist nicht zulässig. Sollte ein Geldfluss tatsächlich nicht stattgefunden haben, kann man sämtliche Vorgänge auch über ein Verrechnungskonto erfassen. Als Sachverhalte hätten wir da:
ein Firma hat letztes Jahr einen Geschäftswagen verkauft,
Verkaufspreis ist in voller Höhe als Einnahme zu behandeln. In der Buchhaltung gibt es hierfür das Konto „Erlöse aus dem Verkauf von Anlagevermögen“. Unter Umständen ist hier dann auch noch Umsatzsteuer zu berücksichtigen.
Wert nach AFA 9000 Euro.
Da auf dem Konto „Pkw“ dieser Betrag noch in der Buchhaltung steht, ist hier ein Anlagenabgang zu buchen. Hierfür kennt die FiBu das Konto „Anlagenabgang Sachanlagen“.
Diese KFZ war fremdfinaziert. Mußte noch 5100 Euro ablösen.
Hier ist dann die Zahlung an den Finanzierer in Höhe von € 5.100 gegen das bisher in der Buchhaltung geführte Konto „bezogene Darlehen“ auszugleichen.
In einem ersten Schritt hat man damit alle Konten gesäubert, die das bisherige Kfz betrafen.
Diese 3900 Euro sind wieder in die Neufinazierung des Neuen Geschäftswagen gelaufen.
Und hier sind zwei Vorgänge enthalten. Der erste Vorgang ist die Anschaffung. Diese dürfte dann wohl gebucht werden über „Pkw“ an „bezogene Darlehen“. Der zweite Sachverhalt ist die Anzahlung auf das Darlehen. Auf dem Verrechnungskonto (wenn denn über dieses gebucht wurde) stehen dann noch die € 3.900, die man dann leicht gegen das Darlehen buchen kann.
Damit wären alle Positionen auf dem richtigen Stand. Es zeigt sich, dass eine Vermengung der unterschiedlichen Vorgänge (Verkauf, Kauf, Finanzierung) zu verwirrenden Ergebnissen führen kann, die durch eine Betrachtung der Einzelsachverhalte ziemlich leicht aufgelöst werden können.
BARUL76
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