Geschätzte Heizkosten

Die Heizkosten für die Jahre 2008 und 2009 wurden von der Ablesefirma (beauftragt durch Wohnungsverwaltungs-Fima)auf Grundlage des Jahres 2007 geschätzt.
Hintergrund war:
Es handelt sich um eine Eigentumswohnung, für die ich lebenslanges Wohnrecht hatte, testamentarisch durch meine Eltern festgelegt, mit der Auflage, das gesamte Hausgeld zu bezahlen. Mein Sohn war durch Übertragung der neue Wohnungseigentümer.
Er gab weder der Ablesefirma in den Jahren 2009, noch 2010 die Möglichkeit korrekt abzulesen, noch mir, da er das Schloss austauschte und mir und damit auch der von mir beauftragten Person (die die Schlüssel hatte)den Zugang verwehrte. Also wurde geschätzt…und ich habe brav bezahlt…
Erst jetzt in 2011 konnte die Firma Br. ablesen!

Die Abrechnung für das Jahr 2010 erhielten wir, jedoch wurden in keiner Weise die Jahre 2008 und 2009 berücksichtigt (es gab KEINEN Verbrauch!).
Die Verwaltungsgesellschaft stellt sich stur, ich solle mich mit der Firma Br. auseinander setzten.

Das kann ja wohl nicht sein, denn DIE haben doch meine Zahlungen erhalten für diese Zeiträume erhalten.

Oje, ich weiss, alles sehr kompliziert…doch evtl. hat ja jemand einen guten Rat für mich, denn ich muss ja wohl Einspruch einlegen.

Vielen Dank!
Christina

HI
Einspruch einlegen… auf jeden fall sonst verlierst du dein Recht. Danach bitte auch nochmals deinen ANspruch begründen. In diesem fall auch Rechtsbeistand einholen. gehe zur Verbraucherberatung… Wäge dann ab und schalte dann wenn es nicht anders geht einen Rechtsanwalt ein.
gruß Peter

Hallo Peter,

tausend Dank erst einmal für deine schnelle Antwort! Werde sofort Einspruch einlegen.

Mal sehen, was daraus wird, ggf. melde ich mich noch einmal.

Liebe Grüsse
Christina

Hi nochmal
wichtig ist das du einen Einspruch machst, denn ein Einspruch hemmt die Frist. Danach hast du aber nur geringfügig Zeit diesen Einspruch argumentativ zu untermauern. Also nochmals. 1.) einfach nur „Einspruch auf das VorgenenXYZ“ schreiben. dann 2. ( Tage danach stichhaltig begründen. Wenn du keine Begründung nachreichst, beginnt die Frist nach ablauf der Hemmung durch das Wort „Einspruch“ weiter zu laufen. Ich rate dir da mal die Seite von Immobilienscout24.de Hier dein Link vielleicht hilft er dir weiter.:
Link:
http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/ratgeber/mi…

aufmerksam lesen…
Gruß Peter