Geschäftsbezeichnung für Kleinunternehmer

Hallo zusammen,
Ich bin gelernter Gebäudereiniger und würde jetzt neben meinem Hauptjob(Hausmeister) ein Nebengewerbe gründen. Ich würde dann gerne meinen erlernten Beruf als Geschäftsbezeichnung nehmen in etwa so…

Max Mustermann
Glas- und Gebäudereiniger
Mustergasse 12
12345 Musterstadt

Darf ich das so machen z.B. auf Rechnungen und bei Werbung?

Servus,

das hängt von der örtlichen Handwerkskammer ab: Wenn dort jemand das Wort „Geselle“ in Deinem Briefkopf sehen will, weil er behauptet, ohne dieses Wort würde der Eindruck erweckt, Du seist Meister, muss es halt in Gottes Namen rein. Frag halt mal dort an - wenn Du einen Dreizeiler hast, in dem steht, dass das so in Ordnung geht, kann Dir keiner mit dem fehlenden „Gesellen“ ans Bein pinkeln.

Schöne Grüße

MM

Hier kannst du alles bezüglich Firmennamen usw. nachlesen:

Eintrag Unternehmensbezeichnung ohne HR

Als angestellter Hausmeister wäre es Schwarzarbeit, wenn Du ohne Erlaubnis ein Gewerbe nebenbei betreibst, welches diese Arbeiten auch umfasst.

Also nicht vergessen den Arbeitgeber fragen ob Du nebenbei noch mehr in den selben Arbeitsbereichen arbeiten darfst.

Die Bezeichnung sollte so kein Problem sein.

Mit meinem Chef ist alles geklärt aber wieso sollte das Schwarzarbeit sein wenn ich das Gewerbe anmelde und Einkommenssteuer bezahle?

Als Schwarzarbeit wird auch der Betrieb eines Gewerbes mit Meisterpflicht bezeichnet, wenn kein Meister vorhanden ist.
Also prüfe genau, was du anbieten und machen darfst!

Servus,

gibt es denn noch meisterpflichtige Berufe außer

Maurer und Betonbauer, Ofen- und Luftheizungsbauer, Zimmerer, Dachdecker, Straßenbauer, Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer, Brunnenbauer, Steinmetzen und Steinbildhauer, Stuckateure, Maler und Lackierer, Gerüstbauer, Schornsteinfeger, Metallbauer, Chirurgiemechaniker, Karosserie- und Fahrzeugbauer, Feinwerkmechaniker, Zweiradmechaniker, Kälteanlagenbauer, Informationstechniker, Kraftfahrzeugtechniker, Landmaschinenmechaniker, Büchsenmacher, Klempner, Installateur und Heizungsbauer, Elektrotechniker, Elektromaschinenbauer, Tischler, Boots- und Schiffbauer, Seiler, Bäcker, Konditoren, Fleischer, Augenoptiker, Hörgeräteakustiker, Orthopädietechniker, Orthopädieschuhmacher, Zahntechniker, Friseure, Glaser, Glasbläser und Glasapparatebauer, Vulkaniseure und Reifenmechaniker?

Schöne Grüße

MM

Es gibt für Reinigungsfirmen keine Meisterpflicht. Darum gibt es ja auch so viele. Jeder noch so ahnungslose kann eine gründen. Ich wäre für mind. eine Gesellenpflicht. Diese Laienfirmen machen nämlich die Preise kaputt und bringen die Branche in Verruf. Deswegen die Idee Gebäudereiniger (meinetwegen auch mit Geselle dahinter) als Geschäftsbezeichnung zu nehmen. Sodass jeder gleich weiss das er es hier mit einem Fachmann zu tun hat.

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