Hallo,
mich würde interessieren, wie ein Geschäftspartner (Handyanbieter, Landratsamt KFZ-Zulassungstelle, KFZ-Versicherungsanbieter…) vorgehen, wenn jemand einen Vertrag abschließen möchte, also einen Handyvertrag abschließt oder ein Auto auf sich anmeldet.
Wenn dieser jemand in gesetzlicher Betreuung ist und sein Betreuer ihn in solchen Rechtsgeschäften vertritt, wie gelangt der Geschäftspartner zu dieser Kenntnis? Der Betreute wird diese Auskunft ja sicherlich nicht von sich aus machen, sondern sich völlig normal „präsentieren“?
Ist so eine Info in der Schufa hinterlegt? Bei der Zulassungsstelle muss man sich ja auch ausweisen, ist es da „irgendwo hinterlegt“? Oder hat der Geschäftspartner halt einfach Pech, wenn der Betreute Geschäfte nach Lust und Laune abschließt, zu denen ihm eigentlich die Geschäftsfähigkeit fehlt?
Konkret: wie kann sich der Geschäftspartner schützen bzw. wie kann er es prüfen und hat er eine Prüfungspflicht?
Danke + Grüße,
Sonja
Hallo,
eine solche Pflicht besteht nicht. Ob und wie er das prüft, ist seine frei unternehmerische Entscheidung. Sollte man angesichts des sonstigen bürokratischen Aufandes gar nicht glauben.
Wie die Zulassungsstelle bzw. eine Behörde im allgemeinen sowas prüft, weiß ich nicht. Möglicherweise haben die Zugriff auf die relevanten Daten. Derjenige hat dann ja möglicherweise auch keinen Führerschein, was dann schon den Autoverkäufer und auch den Versicherer interessiert. Vielleicht ist es bei Behörden aber auch kein Vertrag oder die geringe Gebühr ist vom Taschengeldpragrafen gedeckt. Grundsätzlich würde ich meinen, dass vor der Anmeldung eines Fahrzeuges schon der Kauf oder die Versicherung scheitern bzw. entsprechende Probleme aufwerfen sollte. Daneben würde ich meinen, dass Leute unter Betreuung mit angeordnetem Einwilligungsvorbehalt in der Vermögenssorge entsprechend auffallen sollte. Ich denke mal, dass man öfter jemanden unter Betreuung vermutet, dies aber gar nicht ist, als andersrum. Wenn man danebenliegt, hat sich das unternehmerische Risiko verwirklicht und man wird sich in Zukunft was einfallen lassen bzw. kalkuliert solche Fälle ein.
Grüße
Genau das, das ist das ganz normale Geschäftsrisiko, das nämlich auch Geschäfte zurück abgewickelt werden oder sogar verlustig gehen.
Geschäftsmann kann sich so ziemlich gegen alle Risiken versichern.
Oder eben jammern, wenn er mal reingefallen ist.
Und m.E, nach gibt es kein zentrales Register aus dem wenigstens Behörden schon bei Namensnennung erkennen können, diese Person ist irgendwie eingeschränkt oder gar nicht geschäftsfähig.
Wozu wäre das auch wichtig zu wissen ?
Wenn der Betreuer es rausfindet und das ist stark anzunehmen, weil ja auch Zahlungen damit verbunden sein werden, kann alles entweder genehmigt werden. Oder halt rückabgewickelt werden.
MfG
duck313
Hallo Duck,
danke für die Antwort!
Das Auto war tatsächlich über 1 Jahr „angemeldet“, ohne dass dafür Steuern oder Versicherung bezahlt wurden!
Der Betreuer hat es nicht erfahren, da die Mahnungen ja an den Betreuten direkt gingen…
Just in diesem Moment, in dem ich das schreibe fällt mir ein, dass wenn der Betreuer (der auf jeden Fall für Finanzen zuständig ist) dies doch hätte sehen müssen, wenn er die Kontobewegungen ab und zu prüfen würde, innerhalb dieses einen Jahres… gescheiterte Abbuchungen/Einzüge werden doch angezeigt auf dem Kontoauszug, oder nicht? Erst wird doch abgebucht und dann zurückgebucht wg. unzureichender Deckung… Und die Zulassungsstelle (zumindest in BaWü) lässt nur noch Autos mit Einzugsermächtigung zu…
Sogar von zwei Versicherungen muss es Abbuchungsversuche geben, da diese aufgrund Nichzahlung den Versicherungsschutz aufgehoben und gekündigt haben…
Vielen Dank!
Grüße,
Sonja