Gescheiterte alte KFO als Grund für neue KFO?

Hallo,

ein männlicher Patient erhält im Alter von 10 Jahren beginnend aufgrund der Diagnose durch den Schulzahnarzt eine kieferorthopädische Behandlung.

Der Kieferorthopäde legt als Behandlung eine lose Klammer fest, des nachts zu tragen. Während der Behandlung wird die lose Klammer für beide Kiefer gemeinsam durch ein Modell mit getrennt loser Klammer für jeden Kiefer ersetzt, später durch ein weiteres Modell mit verstellbarem Sitz für einen Kiefer.

Die Behandlung zeitigt kaum sichtbaren Erfolg. Die Zahnfehlstellungen werden minimal verbessert, jedoch nicht der Überbiss und die laienhaft gedeutet wellenartige Fehlbildung der Kiefer behandelt und beseitigt.

Die Behandlung wird auf Wunsch der Eltern und des Kindes nach ca. drei Jahren abgebrochen, ohne Weiterführung durch einen anderen Kieferorthopäden bzw. durch eine andere Behandlung, z.B. mit einer festsitzenden Klammer. Der Patient leidet außerdem unter einem Kiefergelenksknacken beim Kauen, das nicht thematisiert und behandelt wird und von dem Patienten als normal und nicht unangenehm empfunden wird.

Der Patient erhält keine weiteren KFO-Massnahmen.

Als 35jähriger Erwachsener sucht der Patient von sich aus einen KFO zur Beratung auf. Der KFO stellt dem Patienten in Aussicht, dass er im fortschreitenden Alter mit folgenden Symptomen zu rechnen hat: Verstärkung der Zahnfehlstellungen, Rückbildung des Zahnfleischs und Rückbildung der Zahnwurzeln (Parodontitis), Abbau des Kiefernknochenmaterials, möglich ebenfalls Hörprobleme - Hörstürze, Tinnitus. Probleme beim Essen und Kauen (Verdauungsprobleme aufgrund unzureichend zerkleinerter Nahrung).

Nach einer Operation gegen Schnarchen erhält der Patient eine Aufbissschiene, die das Zurückfallen der Zunge in den Rachenraum verhindern und damit eine mögliche Ursache für das Schnarchen beseitigen helfen soll. Diese Schiene kann der Patient nicht lange tragen, da sie in seinen Kiefergelenken große Schmerzen verursacht.

In mehreren verschiedenen Beratungssitzungen bei unterschiedlichen Kiefernorthopäden wird dem Patienten folgende Behandlung angeraten:

  • Die Schiene ist unbrauchbar für den Patienten, da sie die Kiefergelenke, die bereits Schwerarbeit bei der Kompensation der Zahnfehlstellungen leisten und beim Kauen knacken, zusätzlich belastet.

  • Eine erste Klammer ist erforderlich zur Ruhigstellung und Entlastung der Kiefergelenke.

  • Der Patient muss für ca. 2 Jahre eine festsitzende Klammer tragen zur Korrektur der Zahnfehlstellungen.

  • Massnahmen zur Behandlung der sich abzeichnenden Parodontitis sind erforderlich.

  • Nach Beendigung der KFO muss der Unterkiefer verlängert werden. Dazu wird eine Behandlungsmethode empfohlen, bei der der Unterkiefer gebrochen wird, mittels Schienen verlängert und stabilisiert, und nach gewisser Zeit zusammengewachsen ist. Nur dann haben die vorhandenen Zähne (alle ausser Weisheitsszähne sind vorhanden) ausreichend Platz.

  • Ggf. muss am Ende der Behandlung ein Retainer getragen werden.

Hier nun die rechtlichen Fragen:

  • Kann man nach längerer Zeit noch medizinisch verwertbare Unterlagen abfordern, die die Behandlung des Kiefernorthopäden nachzeichnen (also die, die dem Patienten im Kindesalter zuteil wurde)? Der KFO von damals praktiziert nicht mehr. Könnte es Unterlagen noch bei der damals begleitenden Krankenkasse geben?

  • Kann die erfolglose Behandlung im Kindesalter als Anlass genommen werden, im Erwachsenenalter eine korrekte Behandlung zu beginnen? Wie müsste diese begründet (Gutachter? Aktuelle Symptome?) werden, sollten keine KFO-verwertbaren Unterlagen der Kindheit mehr vorhanden sein?

  • Welche Aussichten hat der Patient, ohne den Nachweis einer erfolglos im Kindesalter durchgeführten Behandlung als Erwachsener eine KFO von seiner eigenen Krankenkasse übernehmen zu lassen?

Danke für jeden Hinweis, sorry für den langen Text. Manche Sachen sind wirklich schwierig darzustellen.

Crypto.

Hallo,
da sehe ich schwarz - denn auch die Kassen müssen nicht alle Unterlagen unendlich lange aufheben. Die gesetzlich bestimmten Aufbewahrungsfristen von Unterlagen reichen von 1 Jahr bis zu 30 Jahren
maximal.
Unabhängig davon kann es ohnehin keine kiefer-orthopädische Behandlung zu Lasten der GKV. geben, da dies für über 18 jährige per Gesetz ausgeschlossen ist.
Gruss
Czauderna

Hi, ich stimme in fast allem meinem Vorredner zu nur eines möchte ich noch ergänzen:

  • Nach Beendigung der KFO muss der Unterkiefer verlängert
    werden. Dazu wird eine Behandlungsmethode empfohlen, bei der
    der Unterkiefer gebrochen wird, mittels Schienen verlängert
    und stabilisiert, und nach gewisser Zeit zusammengewachsen
    ist.

Das hört sich nach einer kieferorthopädisch/kieferchirgischen Kombinationsbehandlung an und wird von der Krankenkasse bezahlt! Auch jenseits des 18LJ zumindest wenn der Überbiss grösser als 7mm ist.

Grüsse Christian (Kieferorthopäde)

Hallo Christian,
als Kieferorthopäde bist du selbstverständlich in medizinischen Sachen kompetenter und du hast natürlich recht. Wenn es dann tatsächlich so wäre, dann benötigt er aber keinerlei Unterlagen aus der Vergangenheit - er lässt seinen Kieferorthopäden einen Antrag stellen, diese wird einen Gutachter einschalten und dann wird entschieden.
Gruss
Czauderna

Wieder volle Zustimmung
und eine Empfehlung an den Fragsteller:
Uniklinik aufsuchen und Zweitmeinung einholen…
Grüsse