Hallo zusammen,
eine kurze rechtliche Frage, die sich aus einer gescheiterten Wiedereingliederung ergeben hat:
Im Rehabericht vom Januar ist vermerkt, dass eine Rückkehr an den Arbeitsplatz unwahrscheinlich sei, da eine Rückkehr an den Arbeitsplatz nicht zumutbar sein. Wirkt sich das in irgendeiner Weise auf eine vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist aus?
Mit freundlichem Gruss
Susken