Gescheiterter Arbeitsversuch

Hallo zusammen.

Ich habe folgende Situation:
Ich habe am Dienstag einen Arbeitsvertrag bei einer Zeitarbeitsfirma unterschrieben. Am Mittwoch und gestern war ich beim Kunden des ZU. Da die Tätigkeit nicht die war, die mir a.) zusagte und b.) vorher wenig informativ umschrieben wurde, wollte ich mit aller Macht aus dem Vertrag heraus.
Bei den ZU beträgt die Kündigungsfrist in den ersten 2 Wochen (bei Neueinstellungen) 1 Arbeitstag. Ich schrieb eine Kündigung, welche dann bei dem ZU in einen Aufhebungsvertrag („gescheiterer Arbeitsversuch“) mündete.
Nun habe ich ja die gesetzliche Pflicht, mich bei der Arbeitsagentur wieder arbeitslos melden zu müssen. Wie sehen die Sanktionen der Arbeitsagentur aus? Da mein ALG 1-Anspruch vor einigen Wochen ausgelaufen ist, würde ich ja eh kein Geld sehen.

Hallo,

Wenn Sie keinen wicghtigen Grund (im Sinne der Beitragszahler) haben, gibt es im Normalfall eine Sperrzeit. Diese entfällt, wenn Sie kein Arbeitslosgengeld beziehen.

Ist aber alles denke ich kein großes Problem, denn momentan gibt es so viele Arbeitsangebote, dass Sie eigentlich gar nicht tarbeitslos sein können. Jeder der Arbeiten will, findet zur Zeit auch Arbeit.

Beste Grüße

Hallo,
du kannst einen Antrag auf ALG II stellen. Da mußt du alles offenlegen, was du an Einkünften bzw. Ausgaben hast, dann wird dir erechnet - was für einen Anspruch du hättest.

Versuch es einfach.

Viel Glück

gold-marie

Hallo gold-marie.

Danke für Deine Antwort.
Einen Antrag auf ALG 2 werde ich definitiv nicht stellen. Meine Frau verdient nicht schlecht (unbefristeter Arbeitsvertrag), so dass ich aufgrund der sog. „Bedarfsgemeinschaft“ eh nicht den Regelsatz bekäme.
Zudem bin ich in der Situation, einen neuen Arbeitsvertrag in kurzer Zeit zu bekommen.

VG