Hallo zusammen.
Ich habe folgende Situation:
Ich habe am Dienstag einen Arbeitsvertrag bei einer Zeitarbeitsfirma unterschrieben. Am Mittwoch und gestern war ich beim Kunden des ZU. Da die Tätigkeit nicht die war, die mir a.) zusagte und b.) vorher wenig informativ umschrieben wurde, wollte ich mit aller Macht aus dem Vertrag heraus.
Bei den ZU beträgt die Kündigungsfrist in den ersten 2 Wochen (bei Neueinstellungen) 1 Arbeitstag. Ich schrieb eine Kündigung, welche dann bei dem ZU in einen Aufhebungsvertrag („gescheiterer Arbeitsversuch“) mündete.
Nun habe ich ja die gesetzliche Pflicht, mich bei der Arbeitsagentur wieder arbeitslos melden zu müssen. Wie sehen die Sanktionen der Arbeitsagentur aus? Da mein ALG 1-Anspruch vor einigen Wochen ausgelaufen ist, würde ich ja eh kein Geld sehen.