Bruder A möchte dem Bruder B in einigen Jahren zu einem bestimmten Zeitpunkt einen Geldbetrag schenken. Bruder A möchte das jetzt schon schriftlich fixieren, ohne das Bruder B bereits davon erfährt.
Gibt es eine Möglichkeit hierzu oder muss das auschließlich über einen Notar laufen?
Denkbar wäre, etwa ein Postsparbuch zu eröffnen und einen Vertrag zugunsten Dritter darüber abzuschkliessen, mit dem der Berechtigten bei Eintritt eines zeitpunktes darüber verfügen könnte.
Lebzeitig, kann man Höhe der Zuwendung und tatsächlichen Vollzug durch perönloiche Übereignung dann selbst bestimmen, behält sich aber das Recht vor, es sich bis dahin eben anders zu überlegen (Undank, Insolvenz, geldfordernder Partner des B, …)
Für den Fall des eigenen Vorversterbens müsste man überlegen, damit einen Vertrauten zu beauftragen (Buch und Erklärung im Umschlag „Im Todesfall für meinen Bruder B“), ein Vermächtnis durch Testement zu verfügen oder es doch den Erben, soweit der Bruder nicht zu den Erbberechtigten zählt, da A kinderlos und unverheiratet verstirbt, die Eltern aber noch leben, zu überlassen, ob sie dies erfüllen sollen.